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Struktur, aktuelle Aufgaben
und Tätigkeiten des BdV
Rechtsform
Der Bund der Vertriebenen ist der Zusammenschluss der in
20 Landsmannschaften, 16 Landesverbänden und 4 angeschlossenen Mitgliedsorganisationen
organisierten Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler.
Er ist der einzige repräsentative Verband der rund 15 Millionen
Deutschen, die infolge Flucht, Vertreibung und Aussiedlung in der Bundesrepublik
Deutschland Aufnahme gefunden haben und noch finden. Er ist ein Vereinsverband;
seine Mitgliedsverbände sind ihrerseits eingetragene Vereine.
Er ist als rechtsfähiger Verein beim Amtsgericht Bonn unter
VR 2841 im Vereinsregister eingetragen. Wegen der Fürsorge für Vertriebene,
Aussiedler und Spätaussiedler, hat das Finanzamt Bonn-Außenstadt unter der
Steuer-Nr. 206-5853-0204 die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Organisation
Seit dem Zusammenschluss der Landsmannschaften und Landesverbände
am 27. Oktober 1957 und der endgültigen Konstituierung am 14. Dezember
1958 im Schöneberger Rathaus in Berlin ist für die Struktur des Bundes
der Vertriebenen die zweigleisige Organisationsform kennzeichnend. Sie
basiert auf den Landsmannschaften als Vertretung ihrer Heimatgebiete und
deren deutscher Bevölkerung sowie auf den Landesverbänden als Vertretung
aller in einem Bundesland organisierten Vertriebenen.
Der Bund der Vertriebenen verfügt damit über ein bundesweit
verzweigtes Netz an Organisationen.
Landsmannschaften und Landesverbände
In den 16 Landesverbänden und 20 Landsmannschaften sind
rund zwei Millionen Mitglieder organisiert. Sie sind Mitglieder in den
rund 6.000 regionalen Gliederungen und den über 1.000 Heimatkreisvereinigungen
bzw. Heimatortsgemeinschaften.
Die Mitgliedschaft in den Landsmannschaften und Landesverbänden
ist nicht auf Vertriebene beschränkt; dementsprechend befinden sich unter
den Mitgliedern viele Nichtvertriebene.
Präsidium und Bundesversammlung
Die Bundesversammlung ist das oberste Organ des BdV. In
ihr sind alle Landsmannschaften und Landesverbände sowie die anderen Mitgliedsverbände
durch Delegierte vertreten. Die Bundesversammlung legt die Leitlinien
der gesamten Verbandsarbeit fest.
Das Präsidium bestimmt die Verbandspolitik in Verfolgung
des Satzungszwecks. Es besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin und
sechs von der Bundesversammlung zu wählenden Vizepräsidenten und sechs
weiteren Präsidialmitgliedern. Die Präsidentin des Frauenbundes im BdV
und der Präsident des Bauernverbandes der Vertriebenen sind ständige Mitglieder
des Präsidiums.
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