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Struktur, aktuelle Aufgaben
und Tätigkeiten des BdV
Bundesinteresse
An der Erfüllung dieser Aufgaben besteht ein Bundesinteresse.
- Die Integration der Aussiedler / Spätaussiedler
- die soziale und kulturelle Unterstützung der deutschen
Volksgruppen und Minderheiten
- die Verständigung und Zusammenarbeit mit den Nachbarvölkern
- die Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
als Teil des deutschen und europäischen Erbes
sind aktuelle Aufgaben des staatlichen Gemeinwesens, zu
deren Erfüllung sich die Bundesregierung auch der Einrichtungen der Vertriebenenverbände
bedient. Ihre Wahrnehmung dient dem Gemeinwohl. Unbestritten haben die
Vertriebenen und ihre Verbände ganz entscheidend zum Aufbau der Bundesrepublik
Deutschland und ihres freiheitlichen Gemeinwesens beigetragen.
Der Einsatz der Vertriebenen und ihrer Verbände für Frieden,
Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Völkerverständigung wurde wiederholt
gewürdigt.
Der Bund der Vertriebenen nimmt die Interessen der von Flucht,
Vertreibung und Aussiedlung betroffenen Bevölkerungsgruppe, unabhängig
von einer Mitgliedschaft, im Ganzen wahr.
Gesetzliche Grundlagen dieser Aufgaben:
Der Gesetzgeber hat dem Bund der Vertriebenen in § 95 BVFG
die unentgeltliche Beratung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
gestattet.
§ 95 BVFG lautet:
"(1) Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und
Spätaussiedler, deren Zweck nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
gerichtet ist, dürfen Vertriebene, Flücht-linge und Spätaussiedler im
Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen
unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Er-laubnis.
Diese Tätigkeit kann ihnen im Falle missbräuchlicher Ausübung untersagt
werden. Das Nähere bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des Bundesrates."
Das erlaubnisfreie Beratungsrecht der Vertriebenenverbände
ist allein daran gebunden, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
nicht besteht. Dies wird beachtet.
§ 96 BVFG verpflichtet Bund und Länder, das Kulturgut der
Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Vertriebenen, des gesamten deutschen
Volkes und des Auslandes zu erhalten. Die Mitgliedsverbände des Bundes
der Vertriebenen und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter nehmen ihre Aufgaben
mit großer fachlicher Kompetenz wahr. Diese Kompetenz wird allgemein anerkannt.
In den nach § 22 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gebildeten
Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen, der die
Aufgabe hat, die Bundesregierung in diesen Fragen zu beraten, entsenden
die Vertriebenenverbände gemäß § 23 Abs. 1 BVFG allein sechzehn Vertreter.
Auch auf Landes- und Kommunalebene bestehen Vertriebenenbeiräte, in denen
die Sach- und Fachkompetenz der Vertriebenen gefragt ist.
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