Struktur, aktuelle Aufgaben
und Tätigkeiten des BdV

Bundesinteresse

An der Erfüllung dieser Aufgaben besteht ein Bundesinteresse.

sind aktuelle Aufgaben des staatlichen Gemeinwesens, zu deren Erfüllung sich die Bundesregierung auch der Einrichtungen der Vertriebenenverbände bedient. Ihre Wahrnehmung dient dem Gemeinwohl. Unbestritten haben die Vertriebenen und ihre Verbände ganz entscheidend zum Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und ihres freiheitlichen Gemeinwesens beigetragen.

Der Einsatz der Vertriebenen und ihrer Verbände für Frieden, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Völkerverständigung wurde wiederholt gewürdigt.

Der Bund der Vertriebenen nimmt die Interessen der von Flucht, Vertreibung und Aussiedlung betroffenen Bevölkerungsgruppe, unabhängig von einer Mitgliedschaft, im Ganzen wahr.

Gesetzliche Grundlagen dieser Aufgaben:

Der Gesetzgeber hat dem Bund der Vertriebenen in § 95 BVFG die unentgeltliche Beratung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern gestattet.

§ 95 BVFG lautet:

"(1) Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler, deren Zweck nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene, Flücht-linge und Spätaussiedler im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Er-laubnis. Diese Tätigkeit kann ihnen im Falle missbräuchlicher Ausübung untersagt werden. Das Nähere bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates."

Das erlaubnisfreie Beratungsrecht der Vertriebenenverbände ist allein daran gebunden, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht besteht. Dies wird beachtet.

§ 96 BVFG verpflichtet Bund und Länder, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Vertriebenen, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Die Mitgliedsverbände des Bundes der Vertriebenen und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter nehmen ihre Aufgaben mit großer fachlicher Kompetenz wahr. Diese Kompetenz wird allgemein anerkannt.

In den nach § 22 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gebildeten Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen, der die Aufgabe hat, die Bundesregierung in diesen Fragen zu beraten, entsenden die Vertriebenenverbände gemäß § 23 Abs. 1 BVFG allein sechzehn Vertreter. Auch auf Landes- und Kommunalebene bestehen Vertriebenenbeiräte, in denen die Sach- und Fachkompetenz der Vertriebenen gefragt ist.