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Hilfen für Helfer
Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements verabschiedet. Das Gesetz, das unter dem Arbeitstitel „Hilfen für Helfer“
im parlamentarischen Verfahren behandelt wurde, sieht im wesentlichen folgende
Verbesserungen vor:
1. Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrages von 1.848 Euro bei unverändertem
Anwendungsbereich auf 2.100 Euro pro Jahr.
2. Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen
in Höhe von jährlich 500 Euro (§§ 52 bis 54 Abgabenordnung). Zukünftig können alle,
die sich nebenberuflich im mildtätigen, im gemeinnützigen oder im kirchlichen Bereich
engagieren, diesen Steuerfreibetrag geltend machen, sofern sie nicht bereits von anderen
Regelungen, wie z. B. der Überleiterpauschale, profitieren.
3. Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital
(Vermögensstockspenden, § 10b Abs. 1a EStG) von 307.000 Euro auf 1 Mio. Euro. Der Betrag
muss nicht mehr im Gründungsjahr zugewandt werden, so dass die neue Höchstgrenze sowohl
für Zuwendungen ins Gründungskapital als auch für Zustiftungen zu einem späteren Zeitpunkt
gilt.
4. Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 Prozent
(zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) bzw. 10 Prozent (für
mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke)
des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20 % für alle
förderungswürdigen Zwecke.
5. Erleichterter Spendennachweis bis 200 Euro (bisher 100 Euro). Für Spenden bis zu diesem
Betrag reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als
Nachweis beim Finanzamt aus.
6. Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags bei Abzug von Großspenden und der
zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich
unbegrenzten Spendenvortrags.
7. Anhebung der Besteuerungsgrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Betätigungen gemeinnütziger
Körperschaften (§ 64 Abs. 3 Abgabenordnung) von derzeit insgesamt 30.678 Euro Einnahmen im Jahr
auf 35.000 Euro.
8. Senkung des Satzes von 40 Prozent auf 30 Prozent mit dem pauschal für unrichtig ausgestellte
Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen gehaftet wird.
9. Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug auf 0,4 Prozent der gesamten Umsätze und
der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Informationen zum Ehrenamt
In allen Gesellschaften und historischen Epochen haben sich Menschen
allein oder zusammen mit anderen für das Gemeinwohl, für Andere, für
Sachen und Ideale organisiert, engagiert, verfolgten gemeinsame Ziele und erfuhren
Anerkennung, Freude und Dank für ihr Engagement. Die Wurzeln und Zweige
des Ehrenamts lassen sich dabei weit in die Vergangenheit verfolgen. In Deutschland
hat das kulturelle und soziale ehrenamtliche Engagement eine lange Tradition.
Schon im Mittelalter begann es mit der Versorgung von Armen mit Almosen, zunächst
vereinzelt, dann organisiert. Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts entstanden
offizielle Armensysteme mit ehrenamtlichen Helfern, die heute als Ursprung der
modernen Sozialarbeit gelten können. Heute engagiert sich jeder Dritte
Bundesbürger ehrenamtlich. Das ehrenamtliche Engagement ist in allen Lebensbereichen
zu finden und es entwickelt weitere Potenziale. Rund 11 % der Bundesbürger
engagieren sich im Sport, zwischen 4 % und 7 % engagieren sich für Schule,
Kindergarten, Kirche , Religion, Freizeit, Geselligkeit, Kultur, Musik und Soziales.
1 % bis 3 % sind freiwillig bei der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, beruflichen
und politischen Interessenvertretungen, im Umwelt- und Tierschutz, in der Jugend-
und Bildungsarbeit und dem Gesundheitswesen tätig.
Hinter den vielen Namen Ehrenamt/bürgerschaftliches oder
zivilgesellschaftliches Engagement/Selbsthilfe/Freiwilligenarbeit ist ein freiwilliges
und unentgeltliches Handeln für das Wohl der Anderen, des Gemeinwohls oder
für eine bestimmte Sache gemeint. Es ist keine materielle Einnahmequelle,
es gibt keinen Anspruch auf Entlohnung des Zeitaufwandes oder der aufgewendeten
Sachkosten. Das Amt selbst, oder die ehrenamtliche Betätigung entschädigt
die Meisten aber durch persönliche Befriedigung, durch Einflussnahme auf
gesellschaftliche und politische Abläufe, durch Anerkennung und Erwerb
sozialer Kompetenzen, durch erlebte Gemeinschaft, Dank und die Gewissheit Gutes
getan zu haben.
Ehrenamt im BdV
Seit Bestehen des BdV engagieren sich Menschen in unseren Reihen
für die Anliegen der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler.
Auf über 100.000 freiwillig Tätige können wir in unseren Strukturen
zurückgreifen. Aus Solidarität und Empathie mit den Landsleuten aus
den unterschiedlichsten Herkunftsgebieten, aus Verantwortungsbewusstsein für
die von Vertreibung und Aussiedlung betroffenen Menschen, aus Verantwortung
für das Kulturgut der Vertriebenen, aus Liebe zur Heimat und Verantwortung
für die Geschichte setzen sie ihre Freizeit, ihre Kompetenzen und nicht
selten auch eigene Mittel ein, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Kultur, Tradition, Heimatpflege, Unterstützung gemeinschaftsfördernder
Maßnahmen in den Heimatgebieten, Pflege von Patenschaften mit den Heimatgemeinden,
Freizeiten für Kinder und Jugendliche und natürlich auch die soziale
Beratung und Betreuung von Vertriebenen, Aussiedlern, Spätaussiedlern stehen
gleichwertig als Tätigkeitsschwerpunkte nebeneinander.
Beim BdV und seinen bis in die untersten regionalen Gliederungen
greifenden Strukturen finden Interessierte, die für die Ausübung des
Ehrenamtes notwendigen Rahmenbedingungen,
wie Anbindung an feste Strukturen, bei denen man auf Gleichgesinnte trifft,
in denen man Erfahrung austauschen kann, Problemlösungen erörtern
und finden kann, wo es sowohl öffentliche als auch persönliche Anerkennung
für die geleistete Arbeit gibt, wo man Informationen, Fortbildung und Qualifizierung
findet. Wir laden Interessierte ein, sich bei uns ehrenamtlich zu engagieren
!!!
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