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Entstehung und Bedeutung der Charta
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen
wurde am 5. August 1950 in Stuttgart-Bad Cannstatt von 30
Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet
und am folgenden Tag vor dem Stuttgarter Schloss und im
ganzen Bundesgebiet verkündet. Sie gilt als das Grundgesetz
der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen
Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen
gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis
zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung
zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen.
Sie war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung am 5. August
1950 ihrer Zeit weit voraus und eine große moralische
Leistung der Vertriebenen, die damals noch nicht wussten,
was überhaupt mit ihnen geschehen sollte und wie es
weiterging. Tausende befanden sich zudem noch in sowjetischer
Kriegsgefangenschaft.
Aber die Charta spricht auch vom Recht
auf die Heimat, als einem von Gott geschenkten Grundrecht
der Menschheit, das in Bezug auf die Heimatvertriebenen
bis heute nicht verwirklicht ist. Dazu heißt es: "Die
Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen
Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem
ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und
Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert."

6. August 1950: Verkündung der Charta der deutschen
Heimatvertriebenen vor dem Stuttgarter
Schloss.
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