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Menschenrechte und Vertreibung
- Entschließungen des Deutschen Bundestages
23.6.1994
"Die Staatengemeinschaft hat die Aufgabe, den Menschen
zu helfen, deren ethnische, rassische, religiöse oder
kulturelle Zugehörigkeit missbraucht wurde, um sie zu
vertreiben.
Vertreibung jeder Art ist international zu ächten und
als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Wer
vertrieben wurde, hat Anspruch auf die Anerkennung seiner
Rechte... Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, ...
- über die Durchsetzung des Rückkehrrechts in die Heimat
hinaus Möglichkeiten zu prüfen, wie Wiedergutmachungs-
und Entschädigungsverpflichtungen der Vertreiber geregelt
werden können;
- dem Deutschen Bundestag über den Stand der Bemühungen
zu berichten..."
(BT-Drs. 12/7320)
28.2.1997
"...Durch ihr besonders hartes Schicksal haben
die Vertriebenen die Last der Verantwortung für die
Verbrechen des Dritten Reiches in besonderer Weise tragen
müssen.
Das begründet die Solidarität aller Deutschen mit den
Vertriebenen...
Der Deutsche Bundestag bittet die heimatvertriebenen
Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich weiter voll und ganz
in das politische, kulturelle und gesellschaftliche
Leben unseres Landes und in die Ausgestaltung der Beziehungen
zu unseren östlichen Nachbarstaaten in einem Europa
des Friedens, der Zusammenarbeit und der Verständigung
einzubringen. Der Deutsche Bundestag wird Heimatvertriebene
und deren Verbände, die diesem Werk verpflichtet sind,
bei diesen Bemühungen weiterhin unterstützen...
Frieden und Sicherheit in der Völkergemeinschaft lassen
sich auf lange Sicht nur verwirklichen, wenn alle Menschen
künftig vor Vertreibung geschützt... sind. Jeder Akt
der Vertreibung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Terrorisierung und Vertreibung von Gruppen aufgrund
ihrer Herkunft, ihres religiösen oder kulturellen Hindergrundes
muss international geächtet und sowohl völkerrechtlich
wie strafrechtlich geahndet werden..."
(BT-Drs. 13/4912)
29.5.1998
"... Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, ihre beständige Politik gegenüber den deutschen
Heimatvertriebenen, Spätaussiedlern und deutschen Minderheiten
im Osten aktiv fortzusetzen und die berechtigten Anliegen
dieser Gruppen auch weiterhin wirksam zu vertreten.
Der Deutsche Bundestag tritt dafür ein, die deutschen
Heimatvertriebenen, Aussiedler und die deutschen Minderheiten
in Mittel- und Osteuropa beim Zusammenwirken Deutschlands
mit seinen östlichen Nachbarn möglichst umfassend einzubeziehen...
Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung der Bundesregierung
- wie auch aller früheren Bundesregierungen -, die die
im Zusammenhang mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges
erfolgte Vertreibung von Deutschen aus ihrer angestammten
Heimat stets als großes Unrecht und als völkerrechtswidrig
angesehen und auch so bezeichnet hat. Er fordert die
Bundesregierung auf, sich auch weiterhin im Dialog mit
den Regierungen unserer östlichen Nachbarstaaten für
die legitimen Interessen der Heimatvertriebenen einzusetzen..."
(BT-Drs. 13/10845)
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