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Menschenrechte und Vertreibung
- Sonstige Stellungnahmen
Aus einer Grußbotschaft des Hochkommissars
für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNHCR) vom
28.5.1995
"... Das Recht, aus der angestammten
Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein fundamentales
Menschenrecht...
Auch die UNO-Völkerrechtskommission beschäftigt sich
mit dieser wichtigen Frage. Im Art. 21 des Draft Code
of Crimes against the Peace and Security of Mankind
wird die Vertreibung von Menschen aus ihrer angestammten
Heimat als besonders gravierende Menschenrechtsverletzung
bzw. als internationales Verbrechen bezeichnet. Im Art.
22 des Kodex werden Vertreibungen und Kollektivstrafen
gegen die Zivilbevölkerung unter den besonders schweren
Kriegsverbrechen genannt...
Ich bin der Auffassung, dass, hätten die Staaten seit
dem Ende des Zweiten Weltkrieges mehr über die Implikationen
der Flucht, der Vertreibung und der Umsiedlung der Deutschen,
nachgedacht, die heutigen demographischen Katastrophen,
die vor allem als ethnische Säuberungen bezeichnet werden,
vielleicht nicht in dem Ausmaß vorgekommen wären...
Es besteht kein Zweifel darüber, dass unter der nationalsozialistischen
Besatzung den Völkern Ost- und Zentraleuropas unermessliches
und unvergessliches Unrecht zugefügt worden ist.
Jedoch dürfen legitime Ansprüche nicht durch die Verhängung
von Kollektivstrafen auf der Grundlage allgemeiner Diskriminierung
und ohne die genaue Untersuchung persönlicher Schuld
verwirklicht werden..."
Aus der Resolution 562 des Repräsentantenhauses
der USA vom 13.10.1998
"... Die Enteignung von Eigentum
ohne Entschädigung seitens totalitärer Regime machte
Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer ethnischen,
nationalen oder sozialen Herkunft oder ihrer Opposition
gegenüber diesen Regimen zu den Leidtragenden... Zahlreiche
Länder in Zentral- und Osteuropa haben Gesetze erlassen,
die eine Rückgabe von illegal und unrechtmäßig in Besitz
genommenen, nationalisierten, beschlagnahmten oder auf
sonstige Weise enteigneten Besitztümern vorsehen...
Es wurde deswegen beschlossen, dass das Repräsentantenhaus
(1) die Bemühungen zahlreicher zuvor totalitärer
Staaten, sich mit der vielschichtigen und schwierigen
Frage des Status von widerrechtlich enteigneten Besitztümern
zu befassen, begrüßt;
(2) Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben,
auffordert, widerrechtlich enteigneten Besitz den rechtmäßigen
Eigentümern zurückzugeben oder, wenn eine Rückgabe nicht
möglich ist, unverzüglich eine rechtmäßige und rechtswirksame
Entschädigung zu bezahlen...
(5) frühere totalitäre Staaten auffordert, Gesetze,
die eine Rückgabe von oder
Entschädigung für widerrechtlich enteignetes Vermögen
vorsehen, zu erlassen und wirkungsvoll in Kraft zu setzen..."
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