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Menschenrechte und Vertreibung
- Sonstige Stellungnahmen

Aus einer Grußbotschaft des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 28.5.1995

"... Das Recht, aus der angestammten Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein fundamentales Menschenrecht...
Auch die UNO-Völkerrechtskommission beschäftigt sich mit dieser wichtigen Frage. Im Art. 21 des Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind wird die Vertreibung von Menschen aus ihrer angestammten Heimat als besonders gravierende Menschenrechtsverletzung bzw. als internationales Verbrechen bezeichnet. Im Art. 22 des Kodex werden Vertreibungen und Kollektivstrafen gegen die Zivilbevölkerung unter den besonders schweren Kriegsverbrechen genannt...
Ich bin der Auffassung, dass, hätten die Staaten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges mehr über die Implikationen der Flucht, der Vertreibung und der Umsiedlung der Deutschen, nachgedacht, die heutigen demographischen Katastrophen, die vor allem als ethnische Säuberungen bezeichnet werden, vielleicht nicht in dem Ausmaß vorgekommen wären...
Es besteht kein Zweifel darüber, dass unter der nationalsozialistischen Besatzung den Völkern Ost- und Zentraleuropas unermessliches und unvergessliches Unrecht zugefügt worden ist.
Jedoch dürfen legitime Ansprüche nicht durch die Verhängung von Kollektivstrafen auf der Grundlage allgemeiner Diskriminierung und ohne die genaue Untersuchung persönlicher Schuld verwirklicht werden..."

Aus der Resolution 562 des Repräsentantenhauses der USA vom 13.10.1998

"... Die Enteignung von Eigentum ohne Entschädigung seitens totalitärer Regime machte Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft oder ihrer Opposition gegenüber diesen Regimen zu den Leidtragenden... Zahlreiche Länder in Zentral- und Osteuropa haben Gesetze erlassen, die eine Rückgabe von illegal und unrechtmäßig in Besitz genommenen, nationalisierten, beschlagnahmten oder auf sonstige Weise enteigneten Besitztümern vorsehen...
Es wurde deswegen beschlossen, dass das Repräsentantenhaus

(1) die Bemühungen zahlreicher zuvor totalitärer Staaten, sich mit der vielschichtigen und schwierigen Frage des Status von widerrechtlich enteigneten Besitztümern zu befassen, begrüßt;
(2) Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, auffordert, widerrechtlich enteigneten Besitz den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben oder, wenn eine Rückgabe nicht möglich ist, unverzüglich eine rechtmäßige und rechtswirksame Entschädigung zu bezahlen...
(5) frühere totalitäre Staaten auffordert, Gesetze, die eine Rückgabe von oder
Entschädigung für widerrechtlich enteignetes Vermögen vorsehen, zu erlassen und wirkungsvoll in Kraft zu setzen..."

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