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Beschluss des Präsidiums vom 26.10.2004

zu den ungelösten Vermögensfragen der deutschen Vertriebenen

Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, wie virulent die ungelösten Vermögensfragen der Vertriebenen in den Beziehungen Deutschlands zu einigen seiner östlichen Nachbarn sind.

Dadurch wurde deutlich sichtbar wie wichtig Rechtsfrieden für den inneren Frieden und das Miteinander der Völker Europas ist.

Wir erinnern daran, dass mit dem Ende des schrecklichen Zweiten Weltkrieges zielgerichtet die millionenfachen völkerrechtswidrigen Vertreibungen der Deutschen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa mit den entschädigungslosen Enteig-nungen ihres Privatvermögens begannen.

Die Schäden und Verluste an Leib, Leben und Menschenwürde sind nicht wieder gut zu machen. Aber die Würde der Opfer mahnt die angemessene Erinnerung an sie im Bewusstsein des ganzen deutschen Volkes an.

Für den schmerzlichen Verlust der Heimat und den Entzug des Eigentums gibt es bis heute in manchen Ländern keine Ansätze der Heilung. Wir begrüßen, dass Länder wie Ungarn, Rumänien, die baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Slowenien und Kroatien von sich aus zum Teil sehr frühzeitig ganz unterschiedliche Lösungen geschaffen und damit zum Rechtsfrieden beigetragen haben. Dort wo dies nicht geschehen ist, schwelt erkennbar der Unfrieden weiter.

Deshalb fordern wir eine politische Lösung. Rechtsfrieden für die Allgemeinheit kann die Bundesregierung im Benehmen mit den betroffenen Nachbarstaaten schaffen.

Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auf eine gemeinwohlverträgliche Lösung der ungelösten Vermögensfragen hinwirkt.

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Entschließungen des
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vom 26.10.2004
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