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Beschluss des Präsidiums vom 26.10.2004
zu den ungelösten Vermögensfragen der deutschen Vertriebenen
Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, wie virulent die ungelösten
Vermögensfragen der Vertriebenen in den Beziehungen Deutschlands zu einigen seiner östlichen
Nachbarn sind.
Dadurch wurde deutlich sichtbar wie wichtig Rechtsfrieden für den inneren
Frieden und das Miteinander der Völker Europas ist.
Wir erinnern daran, dass mit dem Ende des schrecklichen Zweiten Weltkrieges
zielgerichtet die millionenfachen völkerrechtswidrigen Vertreibungen der Deutschen aus
Mittel-, Ost- und Südosteuropa mit den entschädigungslosen Enteig-nungen ihres
Privatvermögens begannen.
Die Schäden und Verluste an Leib, Leben und Menschenwürde sind nicht
wieder gut zu machen. Aber die Würde der Opfer mahnt die angemessene Erinnerung an sie
im Bewusstsein des ganzen deutschen Volkes an.
Für den schmerzlichen Verlust der Heimat und den Entzug des Eigentums
gibt es bis heute in manchen Ländern keine Ansätze der Heilung. Wir begrüßen, dass Länder
wie Ungarn, Rumänien, die baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei,
Slowenien und Kroatien von sich aus zum Teil sehr frühzeitig ganz unterschiedliche
Lösungen geschaffen und damit zum Rechtsfrieden beigetragen haben. Dort wo dies nicht
geschehen ist, schwelt erkennbar der Unfrieden weiter.
Deshalb fordern wir eine politische Lösung. Rechtsfrieden für die
Allgemeinheit kann die Bundesregierung im Benehmen mit den betroffenen Nachbarstaaten schaffen.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auf eine gemeinwohlverträgliche
Lösung der ungelösten Vermögensfragen hinwirkt.
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