|
Entschließungen des Präsidiums vom 26.02.2005
Der BdV hat auf seiner heutigen Bundesversammlung
folgende Entschließungen verabschiedet:
Nie wieder Krieg und Völkermord - nie wieder Vertreibungen
Vor 60 Jahren näherte sich der Zweite Weltkrieg seinem Ende. Unsere Gedanken,
unsere Trauer und unser Mitgefühl gelten den Opfern aller Völker und Nationen, die
unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gelitten haben oder ihr Leben lassen
mussten. Wir bekennen uns zur deutschen Verantwortung für diesen Teil unserer Geschichte.
Wir stehen an der Seite der Opfer und wir wollen helfen, die Erinnerung an sie zu
bewahren.
In uns lebt in diesen Tagen natürlich auch die Erinnerung an die fast 15 Millionen
Deutschen, die durch Flucht und Vertreibung ihre Heimat verlassen mussten. Mehr als
2 Millionen vorloren ihr Leben, andere wurden durch Deportation und Zwangsarbeit Opfer
schwerster Menschenrechtsverletzungen. Frauen, Kinder und Alte haben, als die Waffen
schwiegen, dramatischer als andere Deutsche, an den Folgen des Zweiten Weltkrieges zu tragen
gehabt. Das ihnen aufgezwungene und objektiv nicht begründbare Sonderopfer ist Teil
gesamtdeutscher Geschichte. Die Bewahrung des leidvollen Schicksals der deutschen Heimatvertriebenen
und ihres kulturellen Erbes im Gedächtnis unseres ganzen Volkes ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Deutschland wurde demographisch niemals zuvor so dramatisch verändert, wie durch die
millionenfache Vertreibung Deutscher aus ganz Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Dieser
Teil deutscher Geschichte geht alle an. Die einen, weil sie Opfer waren, die anderen,
weil sie das Glück hatten, keine Vertreibungsopfer gewesen zu sein.
Unsere gemeinsame Verantwortung vor der Geschichte heißt: Nie wieder Krieg und
Völkermord - nie wieder Vertreibungen. Das ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN - die
Stiftung der deutschen Heimatvertriebenen - hat sich zur Aufgabe gemacht, in Berlin die
Geschichte der Vertreibung der Deutschen und anderer Völker ein Europa sachlich und
gewissenhaft aufzuarbeiten, um Vertreibungen weltweit entgegenzuwirken und zu ächten.
Von unseren östlichen Nachbarstaaten, aus denen bis viele Jahre nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges die Vertreibungen der Deutschen erfolgten, erwarten wir einen
ehrlichen Umgang mit diesem Teil europäischer Geschichte.
Wir fühlen die Tragik dieser Völker, die nach der Befreiung von der
nationalsozialistischer Gewaltherrschaft hinter den Eisernen Vorhang gezwungen wurden
und sich erst Jahrzehnte später von der Unterdrückung befreien konnten. Sie
alle sind uns in der Europäischen Union (EU) willkommen.
Bedauerlicherweise wurde im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur EU die historische
Chance vertan, die aus der Vergangenheit herrührenden Probleme zu überwinden und unseren
Völkern eine davon unbeschwerte Zukunft zu ermöglichen.
Die Europäische Union braucht aber neben dem äußeren Frieden und neben den
Kontakten von Mensch zu Mensch auch den innerstaatlichen Rechtsfrieden. Diesen zu
bewirken, liegt einzig in der Macht der jeweiligen Regierungen. Dazu gehört auch die
Aufhebung menschen- und völkerrechtswidriger Dekrete.
Vor 55 Jahren haben die deutschen Heimatvertriebenen mit ihrer Charta die Hand zum
Frieden gereicht. Viele Menschen aus den östlichen Nachbarstaaten haben diese Hand
bei den Tausenden von Begegnungen von Mensch zu Mensch ergriffen.
Bis heute fehlt aber noch die große staatliche Geste, die symbolisch die Nachkriegszeit
abschließt.
Die Würde der Opfer mahnt uns zur Eile.
Aufnahme erleichtern - Integration stärken
Am 1. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Nun müssen auch
Familienangehörige von Spätaussiedlern Grundkenntnisse der deutschen Sprache
nachweisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers aufgenommen
werden und gemeinsam einreisen wollen.
Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesversammlung die Bundesregierung auf, für
Familienangehörige von Spätaussiedlern, die in den Herkunftsgebieten bereits
vorhandene Sprachförderungsangebote flächendeckend zu verstärken oder zu erweitern,
damit diesen Menschen die Möglichkeit eröffnet wird, Deutsch zu lernen.
Bei den Anforderungen an deutschen Sprachkenntnisse darf nicht unberücksichtigt
bleiben, dass es in den Weiten Russlands und Kasachstans viele Menschen gibt, die
keine Möglichkeit hatten und haben werden, Deutsch zu lernen. Für diese
Familienangehörige sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, auch ohne den
Nachweis von Sprachkenntnissen gemeinsam mit dem Spätaussiedler ins Bundesgebiet
einzureisen.
Im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz wurde ein neues Migrationskonzept
entwickelt, das sich vor allem auf hautamtliche Beratung und Betreuung stützt.
Daneben ist aber auch die Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiter notwendig. Diese
Ehrenamtler leisten seit Jahrzehnten wertvolle Integrationsarbeit.
Die Bundesversammlung fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwiefern eine
weitergehende Förderung dieses Ehrenamtes für besonders engagierte, sachkundige
und erfahrene Betreuer möglich ist.
Die Bundesversammlung begrüßt, dass der Aussiedlerbeauftragte sich zum vorrangigen
Ziel gesetzt hat, die soziale und berufliche Integration der Spätaussiedler und ihrer
Familien zu verbessern. Der Bund der Vertriebenen wird den Aussiedlerbeauftragten
darin unterstützen.
Die Bundesversammlung begrüßt auch, dass der Aussiedlerbeauftragte der
Bundesregierung das Thema Kriminalität- und Drogenprävention bei jugendlichen
Aussiedlern mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und auf Länderebene
erörtern wird.
Die Bundesversammlung weist darauf hin, dass die in Presseberichten behauptete
überdurchschnittliche Kriminalität bei jugendlichen Spätaussiedlern nicht belegbar
ist. Studien in Hannover und Wolfsburg beweisen das Gegenteil.
Rechtsfrieden 60 Jahre nach Kriegsende
Rechtsfrieden ist unabdingbar für den inneren Frieden und das Miteinander der
Völker Europas.
Wir erinnern daran, dass mit dem Ende des schrecklichen Zweiten Weltkrieges
zielgerichtet die millionenfachen völkerrechtswidrigen Vertreibungen der Deutschen aus
Mittel-, Ost- und Südosteuropa mit den entschädigungslosen Enteignungen ihres
Privatvermögens begannen.
Die Schäden und Verluste an Leib, Leben und Menschenwürde sind nicht wieder gut zu
machen. Aber die Würde der Opfer mahnt die angemessene Erinnerung an sie im Bewußtsein
des ganzen deutschen Volkes an.
Für den schmerzlichen Verlust der Heimat und den Entzug des Eigentums gibt es bis
heute in manchen Ländern keine Ansätze der Heilung. Wir begrüßen, dass Länder wie
Ungarn, Rumänien, die baltsichen Staaten Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei,
Slowenien und Kroatien von sich aus zum Teil sehr frühzeitig ganz unterschiedliche
Lösungen geschaffen und damit zum Rechtsfrieden beigetragen haben. Dort wo dies
nicht geschehen ist, schwelt erkennbar der Unfrieden weiter.
Deshalb fordern wir eine politische Lösung; Rechtsfrieden kann im Benehmen mit den
betroffenen Nachbarstaaten hergestellt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung,
dass sie auf eine gemeinwohlverträgliche Lösung der ungelösten Fragen des Rechts auf
die Heimat und auf Eigentum hinwirkt.
|