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Entschließungen des Präsidiums vom 26.02.2005

Der BdV hat auf seiner heutigen Bundesversammlung
folgende Entschließungen verabschiedet:

Nie wieder Krieg und Völkermord - nie wieder Vertreibungen

Vor 60 Jahren näherte sich der Zweite Weltkrieg seinem Ende. Unsere Gedanken, unsere Trauer und unser Mitgefühl gelten den Opfern aller Völker und Nationen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gelitten haben oder ihr Leben lassen mussten. Wir bekennen uns zur deutschen Verantwortung für diesen Teil unserer Geschichte. Wir stehen an der Seite der Opfer und wir wollen helfen, die Erinnerung an sie zu bewahren.

In uns lebt in diesen Tagen natürlich auch die Erinnerung an die fast 15 Millionen Deutschen, die durch Flucht und Vertreibung ihre Heimat verlassen mussten. Mehr als 2 Millionen vorloren ihr Leben, andere wurden durch Deportation und Zwangsarbeit Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen. Frauen, Kinder und Alte haben, als die Waffen schwiegen, dramatischer als andere Deutsche, an den Folgen des Zweiten Weltkrieges zu tragen gehabt. Das ihnen aufgezwungene und objektiv nicht begründbare Sonderopfer ist Teil gesamtdeutscher Geschichte. Die Bewahrung des leidvollen Schicksals der deutschen Heimatvertriebenen und ihres kulturellen Erbes im Gedächtnis unseres ganzen Volkes ist unsere gemeinsame Aufgabe. Deutschland wurde demographisch niemals zuvor so dramatisch verändert, wie durch die millionenfache Vertreibung Deutscher aus ganz Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Dieser Teil deutscher Geschichte geht alle an. Die einen, weil sie Opfer waren, die anderen, weil sie das Glück hatten, keine Vertreibungsopfer gewesen zu sein.

Unsere gemeinsame Verantwortung vor der Geschichte heißt: Nie wieder Krieg und Völkermord - nie wieder Vertreibungen. Das ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN - die Stiftung der deutschen Heimatvertriebenen - hat sich zur Aufgabe gemacht, in Berlin die Geschichte der Vertreibung der Deutschen und anderer Völker ein Europa sachlich und gewissenhaft aufzuarbeiten, um Vertreibungen weltweit entgegenzuwirken und zu ächten.

Von unseren östlichen Nachbarstaaten, aus denen bis viele Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Vertreibungen der Deutschen erfolgten, erwarten wir einen ehrlichen Umgang mit diesem Teil europäischer Geschichte.

Wir fühlen die Tragik dieser Völker, die nach der Befreiung von der nationalsozialistischer Gewaltherrschaft hinter den Eisernen Vorhang gezwungen wurden und sich erst Jahrzehnte später von der Unterdrückung befreien konnten. Sie alle sind uns in der Europäischen Union (EU) willkommen.

Bedauerlicherweise wurde im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur EU die historische Chance vertan, die aus der Vergangenheit herrührenden Probleme zu überwinden und unseren Völkern eine davon unbeschwerte Zukunft zu ermöglichen.

Die Europäische Union braucht aber neben dem äußeren Frieden und neben den Kontakten von Mensch zu Mensch auch den innerstaatlichen Rechtsfrieden. Diesen zu bewirken, liegt einzig in der Macht der jeweiligen Regierungen. Dazu gehört auch die Aufhebung menschen- und völkerrechtswidriger Dekrete.

Vor 55 Jahren haben die deutschen Heimatvertriebenen mit ihrer Charta die Hand zum Frieden gereicht. Viele Menschen aus den östlichen Nachbarstaaten haben diese Hand bei den Tausenden von Begegnungen von Mensch zu Mensch ergriffen.
Bis heute fehlt aber noch die große staatliche Geste, die symbolisch die Nachkriegszeit abschließt.

Die Würde der Opfer mahnt uns zur Eile.

Aufnahme erleichtern - Integration stärken

Am 1. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Nun müssen auch Familienangehörige von Spätaussiedlern Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers aufgenommen werden und gemeinsam einreisen wollen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesversammlung die Bundesregierung auf, für Familienangehörige von Spätaussiedlern, die in den Herkunftsgebieten bereits vorhandene Sprachförderungsangebote flächendeckend zu verstärken oder zu erweitern, damit diesen Menschen die Möglichkeit eröffnet wird, Deutsch zu lernen.
Bei den Anforderungen an deutschen Sprachkenntnisse darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass es in den Weiten Russlands und Kasachstans viele Menschen gibt, die keine Möglichkeit hatten und haben werden, Deutsch zu lernen. Für diese Familienangehörige sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, auch ohne den Nachweis von Sprachkenntnissen gemeinsam mit dem Spätaussiedler ins Bundesgebiet einzureisen.

Im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz wurde ein neues Migrationskonzept entwickelt, das sich vor allem auf hautamtliche Beratung und Betreuung stützt.
Daneben ist aber auch die Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiter notwendig. Diese Ehrenamtler leisten seit Jahrzehnten wertvolle Integrationsarbeit.
Die Bundesversammlung fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwiefern eine weitergehende Förderung dieses Ehrenamtes für besonders engagierte, sachkundige und erfahrene Betreuer möglich ist.

Die Bundesversammlung begrüßt, dass der Aussiedlerbeauftragte sich zum vorrangigen Ziel gesetzt hat, die soziale und berufliche Integration der Spätaussiedler und ihrer Familien zu verbessern. Der Bund der Vertriebenen wird den Aussiedlerbeauftragten darin unterstützen.

Die Bundesversammlung begrüßt auch, dass der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung das Thema Kriminalität- und Drogenprävention bei jugendlichen Aussiedlern mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und auf Länderebene erörtern wird.

Die Bundesversammlung weist darauf hin, dass die in Presseberichten behauptete überdurchschnittliche Kriminalität bei jugendlichen Spätaussiedlern nicht belegbar ist. Studien in Hannover und Wolfsburg beweisen das Gegenteil.

Rechtsfrieden 60 Jahre nach Kriegsende

Rechtsfrieden ist unabdingbar für den inneren Frieden und das Miteinander der Völker Europas.

Wir erinnern daran, dass mit dem Ende des schrecklichen Zweiten Weltkrieges zielgerichtet die millionenfachen völkerrechtswidrigen Vertreibungen der Deutschen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa mit den entschädigungslosen Enteignungen ihres Privatvermögens begannen.

Die Schäden und Verluste an Leib, Leben und Menschenwürde sind nicht wieder gut zu machen. Aber die Würde der Opfer mahnt die angemessene Erinnerung an sie im Bewußtsein des ganzen deutschen Volkes an.

Für den schmerzlichen Verlust der Heimat und den Entzug des Eigentums gibt es bis heute in manchen Ländern keine Ansätze der Heilung. Wir begrüßen, dass Länder wie Ungarn, Rumänien, die baltsichen Staaten Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Slowenien und Kroatien von sich aus zum Teil sehr frühzeitig ganz unterschiedliche Lösungen geschaffen und damit zum Rechtsfrieden beigetragen haben. Dort wo dies nicht geschehen ist, schwelt erkennbar der Unfrieden weiter.

Deshalb fordern wir eine politische Lösung; Rechtsfrieden kann im Benehmen mit den betroffenen Nachbarstaaten hergestellt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auf eine gemeinwohlverträgliche Lösung der ungelösten Fragen des Rechts auf die Heimat und auf Eigentum hinwirkt.

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Entschließungen des
Präsidiums vom 26.02.2005
Beschluss des Präsidiums
vom 26.10.2004
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