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Sieben Fragen zur Bundestagswahl an die
Spitzenkandidaten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
zu unseren Anliegen und ihre Antworten
Wahlprüfsteine des Bundes
der Vertriebenen
Der Bund der Vertriebenen hat den
Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien
Fragen zur Bundestagswahl gestellt. Sieben Fragen zu den
wichtigsten Anliegen sollen Klarheit schaffen. Der
Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen hat trotz
mehrfacher Anfragen bis zum heutigen Tage nicht geantwortet.
Die Antworten der Parteien finden
Sie hier:
Christlich Demokratische Union
Deutschlands
und Christlich Soziale Union in Bayern, CDU/CSU
Vertreibungsunrecht
Für die CDU und CSU gilt weiterhin, dass die
Vertreibungsdekrete und -gesetze Unrecht sind. Sie stehen im
Gegensatz zu Geist und Werten der Europäischen Union, des
Völkerrechts und der Menschenrechte
Die Vertreibungsdekrete und -gesetze diskriminieren
sowohl die deutschen Heimatvertriebenen als auch die in unseren
östlichen Nachbarstaaten verbliebenen deutschen Volksgruppen. Sie
dürfen in einem gemeinsamen Europa keinen Bestand haben, da sie
dem europäischen Rechts- und Menschenrechtsstandard widersprechen.
Vertreibung und ethnische Säuberung dürfen nirgendwo Teil der
bestehenden Rechtsordnung sein.
CDU und CSU treten ein für das Selbstbestimmungsrecht
der Völker und im Rahmen dessen für ein internationales Volksgruppen-
und Minderheitenrecht, das Recht auf die Heimat, die eigene Sprache
und Kultur.
Verständigung und Aussöhnung mit unseren Nachbarn in
Mittel- und Osteuropa sind nur auf der Basis von Dialogfähigkeit
und -willigkeit möglich. Diesen Dialog zu führen, gegenüber dem
Ausland wie auch im Inland, ist eine der wichtigsten Aufgaben, um
die deutschen Heimatvertriebenen auch weiterhin erfolgreich zu
vertreten. Gerade die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, wie sehr
unbewältigte Fragen des Vertreibungsunrechts das Verhältnis zu
unseren östlichen Nachbarn belasten können. Gleichzeitig sind wir
dankbar für die Versöhnung mit unseren Nachbarn. In den letzten
Jahren wurde zwischen den Menschen und zwischen den Regierungen viel
erreicht. Das wiedervereinigte Deutschland, Polen, Ungarn, Teschechien
und andere Länder in Mittel- und Osteuropa sind heute gemeinsam Teil
des vereinigten Europas. Grund auch für gemeinsame Dankbarkeit.
Anerkennung findet die gelebte Dialogfähigkeit und
-willigkeit der Menschen vor Ort. Mit einer "Diplomatie von unten"
wurde bislang das grenzüberschreitende Versöhnungswerk in viele
konkreten Hilfe- und Unterstützungsleistungen, gemeinsamen Projekten
und Initiativen auf einen guten Weg gebracht. CDU und CSU setzen
sich deshalb dafür ein, dass neben den Kontakten auf Regierungsebene
auch die bestehenden Gesprächskontakte auf Ebene der Parlamente,
Verbände, Parteien, Kommunen und Kirchen fortgesetzt und vertieft
werden.
Um das Bewusstsein für das Unrecht und die
Völkerrechtswidrigkeit der Vertreibung wach zu halten, setzen
sich CDU und CSU dafür ein, in Würdigung der Proklamation der
Charta der deutschen Heimatvertriebenen einen nationalen
Gedenktag für die Opfer von Vertreibung, Deportation und
Zwangsarbeit zu schaffen.
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wird
zu Recht als das Grundgesetz der Vertriebenen bezeichnet. Nur
wenige Jahre nach der Vertreibung setzte die Charta im Jahre
1950 ein Zeichen der Versöhnung. Sie enthält ein Bekenntnis zum
Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie zum Wiederaufbau
Deutschlands und zur Schaffung eines geeinten Europas. Sie
erinnert aber auch an das Recht auf die Heimat. Mit der Charta
ist die Integration von Millionen Heimatvertriebenen erleichtert
und ermöglicht worden.
Das Schicksal, das Deutsche und viele andere in
der Mitte des letzten Jahrhunderts in Europa erlitten haben, trifft
heute andere Menschen und Völker. Ein nationaler Gedenktag zum
Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung wäre daher auch
ein geeigneter Tag, um im gemeinsamen Gedenken an das Schicksal
der Heimatvertriebenen den Blick auf die Gegenwart und Zukunft zu
richten und Vertreibungen weltweit für immer ächten.
ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN
Vertreibungen sind keine überwundenen Ereignisse der
der Geschichte. Vielmehr sind sie auch heute noch weltweit und auch
in Europa von schrecklicher Aktualität.
Bis auf den heutigen Tag bestimmen traumatische
Erlebnisse das Leben der Heimatvertriebenen, die oftmals erst im
hohen Alter darüber sprechen und berichten.
Das es bis heute in Deutschland keine Einrichtung gibt,
in der die Geschichte der Vertreibungen und das leidvolle Schicksal
von Millionen Vertreibungsopfern aufgearbeitet und dokumentiert wird,
ist die Errichtung eines "ZENTRUMS GEGEN VERTREIBUNGEN" wichtig und
notwendig. CDU und CSU bekennen sich in ihrem Regierungsprogramm zu
diesem Vorhaben.
Mit diesem Zentrum verbindet sich der Auftrag, die
Vertreibungen im 20. Jahrhundert in Europa in einem europäischen
Kontext darzustellen und einen Beitrag zu leisten, Vertreibungen
auch künftig international zu ächten. Dabei muss auch deutlich werden,
dass andere Völker z.B. die Polen, zu den ersten Opfern von Vertreibungen
gehörten, die das Deutsche Reich und die Sowjetunion zu verantworten
hatten. Ziel des Zentrums ist es zu Recht, an alle Vertreibungen und
deren Ursachen zu erinnern.
Der richtige Ort für das "ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN" ist
das politische Zentrum Deutschlands, unsere Hauptstadt Berlin.
Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
CDU und CSU setzen sich dafür ein, den gesetzlichen
Auftrag zur Wahrung, Pflege und Fortentwicklung des ostdeutschen
Kulturgutes zu erfüllen. Die Kultur der Deutschen aus Mittel-, Ost- und
Südosteuropa und das kulturelle Erbe der deutschen Vertriebenen sind
fester Bestandteil der deutschen Kulturnation und Teil der gesamtdeutschen
Identität.
Die Pflege der ostdeutschen Kultur nach § 96 Bundesvertriebenen-
und Flüchtlingsgesetz (BVFG) ist nach der staatlichen Einheit Deutschlands
im Jahre 1990 und der Osterweiterung der Europäischen Union im Jahre 2004
aktueller denn je. Sie ist Auftrag und Verpflichtung für Bund, Länder und
Kommunen und richtet sich an das ganze Volk
Bei Rot-Grün finden die Vertriebenen hingegen immer weniger
Unterstützung. Das zeigt sich insbesondere an den erheblichen Mittelkürzungen
zu Lasten ostdeutscher Kulturarbeit (1998 unter Bundeskanzler Helmut Kohl:
ca. 23,5 Millionen Euro; 2005: 12,9 Millionen Euro) sowie am Förderentzug
z. B. für die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und für den
Ostdeutschen Kulturrat.
Das von der rot-grünen Bundesregierung entwickelte Konzept
zur Vertriebenenkulturarbeit aus dem Jahre 2000 geht völlig an den
Bedürfnissen der Träger der Vertriebenenkulturarbeit und an dem Erfordernis
zur Erhaltung des Kultur- und Geschichtserbes der Heimatvertriebenen vorbei.
Die so genannte Neukonzeption zur Förderung der Pflege des Kultur- und
Geschichtserbes der deutschen Vertriebenen hat zu massiven strukturellen
Engriffen und oftmals zu einem Herausdrängen der Vertriebenenvertreter aus
den Stiftungen, Landesmuseen und Bundeskultureinrichtungen geführt.
Dies ist ein Schlag gegen den geistigen Besitz der Heimatvertriebenen
und der deutschen Kulturnation. Die rot-grüne Konzeption muss deshalb dringend
verändert werden. Die Heimatvertriebenen müssen wieder stärker in ihre
Kulturarbeit einbezogen werden. Die Bedeutung der kulturellen Breitenarbeit
muss wieder einen höheren Stellenwert erlangen.
Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern
Als Deutsche aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa
sowie den asiatischen Gebieten der ehemaligen Sowjetunion haben
die Aussiedler besonders hart unter den Folgen des Zweiten
Weltkrieges und des Stalinismus gelitten. Auch unter Schwierigkeiten
haben sie ihre kulturellen Traditionen weiter gepflegt. Deshalb
hat Deutschland eine besondere Verantwortung für die Aussiedler.
CDU und CSU haben sich stets für die politischen und
persönlichen Belange der Aussiedler und Spätaussiedler eingesetzt.
Für die Unionsparteien ist es daher selbstverständlich, dass das im
im Grundgesetz garantierte Recht zur Aussiedlung nach Deutschland
auch weiterhin erhalten bleibt und dass an der gesetzlichen
Vermutung des allgemeinen Kriegsfolgenschicksals für die Deutschen
aus der ehemaligen Sowjetunion festgehalten wird.
Der erfolgreichen Regierungspolitik von CDU und CSU
bis 1998 ist es zu verdanken, dass den Spätaussiedlern vielfältige
Hilfen zur Eingliederung zur Verfügung stehen. Die meisten
Spätaussiedler sind integriert sowohl in den Arbeitsmarkt, als
auch in die Nachbarschaft, in die Vereine, Verbände, das kommunale
Leben und die Kirchengemeinden. Beispielsweise im Sport, in der
Musik und im Handwerk gibt es viele Spätaussiedler, die Spitzenleistungen
erbringen.
Da wir die Akzeptanz der einheimischen Bevölkerung
für die Spätaussiedler auch für die Zunkunft sichern wollen,
richten wir unser Augenmerk auch auf die Integrationsprobleme.
Die Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz sind
eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Integration. Das Beherrschen der
deutschen Sprache schafft die Grundlage und erhöht die Chancen für
die berufliche Ausbildung und für den Arbeitsmarkt. Ziel muss es
darum sein, die Integrationsmaßnahmen für die zu uns kommenden
Spätaussiedler im Sprachförderbereich in einem Umfang von bis zu
900 Stunden wieder zu ermöglichen.
Deutsche Zwangsarbeiter
Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurden etwa
2 Millionen Deutsche, vor allem Frauen, Jugendliche und Kinder,
vielfach über Jahre verschleppt und unter schwersten Bedingungen
zur Zwangsarbeit herangezogen. Viele, die dieses Schicksal
erfahren haben, waren für ihr Leben gezeichnet.
CDU und CSU halten daran fest, auch für die
deutschen Opfer von Zwangsarbeit eine, wenn auch späte, Geste
des Mitgefühls in Form einer Entschädigung zu schaffen. Dies
vor allem deshalb, um den von Zwangsarbeit in Verbindung mit
oft jahrelanger Lagerhaft betroffenen Menschen eine würdige
Aufarbeitung dieses Kapitels der Geschichte und auch eine
Anerkennung für ihr schweres Schicksal zukommen zu lassen. Eine
solche Aufarbeitung sind wir den zivilen Opfern der Zwangsarbeit
schuldig
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte dies bereits
in ihrem Antrag zur "Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter" im
Jahr 2003 vergeblich gefordert.
Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarstaaten
Das Regierungsprogramm von CDU und CSU hebt die über
Jahrzehnte praktizierte, wichtige Brückenfunktion bei der
Zusammenarbeit mit unseren östlichen Nachbarn, die die
deutschen Heimatvertriebenen und die deutschen Volksgruppen in
Mittel-, Ost- und Südosteuropa innehaben, ausdrücklich hervor.
Wir können uns alle darüber freuen, welche Fortschritte hier
in den letzten Jahren möglich waren.
Der weitere Ausbau grenzüberschreitender Kontakte
mit den Herkunftsgebieten, insbesondere auch mit den Deutschen-
Freundschafts-Kreisen, Länder übergreifende Zusammenarbeit in
der wissenschaftlichen Erforschung des Kulturgutes, Paten- und
Partnerschaften und gezielte Verstärkung der kulturellen
Zusammenarbeit sind für die Unionsparteien wichtige Bausteine
einer auf weiteres Zusammenwachsen in Europa und einer auf
Völkerverständigung ausgerichtete Kulturpflege.
Wichtig dabei ist, dass nicht nur die Höhe der
Zuwendungen an die deutschen Volksgruppen sichergestellt ist,
sondern dass bei der Verwendung der Mittel partnerschaftlich
zusammengearbeitet, die Möglichkeit der weitgehenden Selbstverwaltung
der Mittel eingeräumt wird und Brücken auch zu der Bevölkerungsmehrheit
geschlagen werden. Nur so kann der Erfolg der kulturellen,
gesellschaftlichen, sozialen und kirchlichen Projekte gewährleistet
werden. Ohne Planungssicherheit hinsichtlich der Fördermittel lassen
sich die mittel- und langfristigen Projekte nicht erfolgreich betreiben.
Die Unterstützungsleistungen für die deutschen
Volksgruppen in den MOE-Staaten und der GUS wurden durch die
rot-grüne Bundesregierung von rund 71,6 Millionen Euro, die noch
im Jahre 1998 unter Bundeskanzler Helmut Kohl hierfür bereit
gestellt wurden, auf rund 21 Millionen Euro im Jahre 2005 abgesenkt.
Dafür haben CDU und CSU kein Verständnis. Eine solche Politik darf
nicht fortgesetzt werden. Sie bedarf dringend einer Korrektur.
Daneben muss sie darauf ausgerichtet sein, auf mitte- und osteuropäische
Staaten einzuwirken, um Volkgrppen- und Minderheitengesetzgebung
voranzubringen.
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