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Sieben Fragen zur Bundestagswahl an die
Spitzenkandidaten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
zu unseren Anliegen und ihre Antworten
Wahlprüfsteine des Bundes
der Vertriebenen
Der Bund der Vertriebenen hat den
Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien
Fragen zur Bundestagswahl gestellt. Sieben Fragen zu den
wichtigsten Anliegen sollen Klarheit schaffen. Der
Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen hat trotz
mehrfacher Anfragen bsi zum heutigen Tage nicht geantwortet.
Die Antworten der Parteien finden Sie hier:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands,
SPD
Vertreibungsunrecht
Im 20. Jahrhundert hat in Europa der Zweite Weltkrieg
Millionen von Menschenleben gefordert. Weitere Millionen Menschen
wurden Opfer von Umsiedlung, Flucht und Vertreibung.
Vertreibung, wie immer sie auch begründet wird und welche
Verbrechen auch immer damit gerächt werden sollen, heißt in jedem Fall
Not und Elend, bis hin zum Tod, Verlust von Hab und Gut, Abschneiden der
historischen und kulturellen Wurzeln.
Die Gespräche mit den östlichen Nachbarstaaten sind davon
geprägt, die zwischenstaatlichen Beziehungen in einem vereinten Europa
zukunftsgerichtet weiter zu entwickeln und nicht mit aus der Vergangenheit
herrührenden politischen und rechtlichen Fragen zu belasten.
Nationaler Gedenktag für die Opfer der Vertreibung
Das nationale Gedenken ist in Deutschland auf wenige
herausragende Tage und Gedenkstätten und -orte beschränkt. Es besteht
Einigkeit darüber, dass diese Fokussierung dem Gedenken besonderes Gewicht
verleiht. Die SPD vertritt die Auffassung diesen, im wiedervereinigten
Deutschland bewährten Umgang mit dem nationalen Gedenken beizubehalten.
Darüber hinaus bietet die Neue Wache in Berlin als zentrale Gedenkstätte
der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls einen „Ort der Erinnerung und
des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, wie es im
Widmungstext lautet. Sie ist somit der zentrale Ort des Erinnerns der
Bundesrepublik Deutschland. An diesem Ort wird alljährlich in Anwesenheit
der höchsten politischen Repräsentanten unseres Landes am Volkstrauertag
dieser Opfer gedacht.
ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN
Die SPD plädierte seit der Regierungsübernahme für ein
europäisch ausgerichtetes Zentrum gegen Vertreibung, das die Vertreibung
der Deutschen, aber auch die Vertreibung anderer Völker im Europa des
20. Jahrhunderts, dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen
sollte. Mit diesem Zentrum sollte ein gemeinsamer europäischer Blick auf
die schmerzvollen Ereignisse ermöglicht und die Völkerverständigung gefördert
werden. Die Koalitionsfraktionen legten dem Deutschen Bundestag einen Antrag
vor, der den Beginn eines Dialogs über die Errichtung eines europäischen
Zentrums gegen Vertreibung eröffnete.
Die Diskussion wurde damit in einen europäischen Zusammenhang
gestellt und führte im Februar 2005 in Warschau zu einer gemeinsamen Erklärung
über die Gründung des „Europäischen Netzwerks Erinnerung und Solidarität“ und
zur Errichtung eines Verbindungsbüros in Warschau. Damit wurde die Grundlage
eines europäisch ausgerichteten Netzwerkes geschaffen, welches bereits bestehende
Institutionen (Museen, Gedenk- und Forschungsstätten zur Vertreibung, Archive und
Denkmäler) in ganz Europa miteinander verbinden soll.
Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
§ 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) verpflichtet den Bund
und die Länder, die kulturellen Traditionen in den ehemals deutschen
Kulturlandschaften Mittelosteuropas im politischen und historischen
Bewusstsein zu bewahren. Angesichts der Öffnung der Grenzen in Mittel- und
Osteuropa sowie der Deutschen Einheit war eine zeitgemäßere Definition dieser
Aufgabe überfällig. Die Koalition hat sich von einer einseitigen Vertriebenenpolitik
gelöst und entwickelte im Jahr 2000 mit der „Neukonzeption zur Erforschung und
Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa" eine zeitgemäße
Form des Umgangs mit deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa. Dies
geschah sowohl unter Einbeziehung des Aspekts der historischen Aussöhnung zwischen
Deutschland und seinen östlichen Nachbarstaaten als auch unter dem Gesichtspunkt
des Bewusstseins eines gemeinsamen europäischen Kulturerbes. Kulturarbeit nach § 96
BVFG wurde als ein Beitrag zur Geschichte der europäischen Identität definiert.
Diese Neukonzeption wurde unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Vertriebenen,
ihrer Kultureinrichtungen und der Landsmannschaften, wissenschaftlicher Institutionen,
Ministerien und den Vertre-tern im Deutschen Bundestag diskutiert und findet im
Ergebnis im In- und Ausland hohe Anerkennung und breite Zustimmung.
Die SPD wird an diesem neugestalteten Konzept der Kulturförderung
nach § 96 BVFG festhalten, welches die Einbeziehung der Vertriebenen und ihrer
Kultureinrichtungen beinhaltet. Der demnächst vorzulegende Bericht der Bundesregierung
über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG wird Auskunft über
die erfolgreiche und anerkannte Kulturförderung nach § 96 BVFG geben, für deren
Fortsetzung sich die SPD uneingeschränkt einsetzen wird.
Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern
Das neue Zuwanderungsgesetz führt die Integration von
Ausländern und Spätaussiedlern, zu einer gemeinsamen Politik für Zuwanderer
zusammen, denn es gibt viele Gemeinsamkeiten. Für Spätaussiedler und ihre
Angehörigen beinhaltet es verschiedene Vorteile. Drei seien hier genannt:
Beibehaltung der Vermutung des Kriegsfolgenschicksals, einzügiges Aufnahmeverfahren,
Anspruch auf Integrationskurs für sämtliche Familienmitglieder.
Es werden weiterhin deutsche Volkszugehörige als Spätaussiedler
aufgenommen, denen bereits in der Familie hinreichende deutsche Sprachkenntnisse,
Erziehung und Kultur vermittelt wurden und die sich zum deutschen Volkstum bekannt
haben.
Die mitreisenden Familienangehörigen werden nur dann in den
Aufnahmebescheid einbezogen, wenn sie bereits vor ihrer Ausreise ausreichende
deutsche Sprachkenntnisse in einem Sprachtest nachgewiesen haben. Die Mittel für
den Ausbau der Spracharbeit im Aussiedlungsgebiet wurden dafür erheblich aufgestockt.
Integration ist und bleibt eine der wichtigsten innenpolitischen
Aufgaben. Ein bundesweites Integrationsprogramm wird sich mit den fünf Bereichen
befassen: Sprachförderung, vorschulische und schulische Qualifizierung, berufliche
Qualifizierung, soziale Beratung und Begleitung sowie gesellschaftliche und soziale
Integration. Es soll einen Rahmen für die Integrationsförderung in Deutschland über
die unterschiedlichen Ebenen hinweg schaffen.
Damit schaffen wir einerseits die Bedingungen für eine erfolgreiche
Integration, andererseits müssen die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen
selbst die Integrationsanstrengungen verstärken.
Deutsche Zwangsarbeiter
Die erneuten Forderungen nach einer Entschädigung für Deutsche,
die durch dritte Staaten im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg zu Zwangsarbeit
herangezogen wurden, sind abzulehnen. In der Nachkriegsgeschichte ist vom Gesetzgeber
wie auch von allen bisherigen Bundesregierungen die Heranziehung von deutschen
Zivilisten zur Zwangsarbeit als allgemeines Kriegsfolgenschicksal bewertet worden.
Eine Entschädigung kann daraus nicht resultieren. Die Schicksale deutscher
Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen sind eine Folge deutscher Schreckensherrschaft,
ihr menschliches Leid verdient Mitgefühl. In sozialen Härtefällen besteht die Möglichkeit,
über die Stiftung für politische Häftlinge eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarstaaten
Die deutschen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sind
Angehörige der jeweiligen Staaten und leisten aufgrund ihrer kulturellen Bindungen
und ihrer Identität einen wichtigen Beitrag im Zusammenleben der Völker und bei der
Verständigung mit diesen Ländern. Wir unterstützen diese Menschen, damit die
Minderheiten unter Wahrung ihrer Identität durch ihre Bindungen zu Deutschland
am weiteren Zusammenwachsen Europas mitwirken können.
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