Sieben Fragen zur Bundestagswahl an die Spitzenkandidaten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu unseren Anliegen und ihre Antworten

Wahlprüfsteine des Bundes der Vertriebenen

Der Bund der Vertriebenen hat den Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien Fragen zur Bundestagswahl gestellt. Sieben Fragen zu den wichtigsten Anliegen sollen Klarheit schaffen. Der Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen hat trotz mehrfacher Anfragen bsi zum heutigen Tage nicht geantwortet. Die Antworten der Parteien finden Sie hier:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

Vertreibungsunrecht

Im 20. Jahrhundert hat in Europa der Zweite Weltkrieg Millionen von Menschenleben gefordert. Weitere Millionen Menschen wurden Opfer von Umsiedlung, Flucht und Vertreibung.

Vertreibung, wie immer sie auch begründet wird und welche Verbrechen auch immer damit gerächt werden sollen, heißt in jedem Fall Not und Elend, bis hin zum Tod, Verlust von Hab und Gut, Abschneiden der historischen und kulturellen Wurzeln.

Die Gespräche mit den östlichen Nachbarstaaten sind davon geprägt, die zwischenstaatlichen Beziehungen in einem vereinten Europa zukunftsgerichtet weiter zu entwickeln und nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen zu belasten.

Nationaler Gedenktag für die Opfer der Vertreibung

Das nationale Gedenken ist in Deutschland auf wenige herausragende Tage und Gedenkstätten und -orte beschränkt. Es besteht Einigkeit darüber, dass diese Fokussierung dem Gedenken besonderes Gewicht verleiht. Die SPD vertritt die Auffassung diesen, im wiedervereinigten Deutschland bewährten Umgang mit dem nationalen Gedenken beizubehalten. Darüber hinaus bietet die Neue Wache in Berlin als zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls einen „Ort der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, wie es im Widmungstext lautet. Sie ist somit der zentrale Ort des Erinnerns der Bundesrepublik Deutschland. An diesem Ort wird alljährlich in Anwesenheit der höchsten politischen Repräsentanten unseres Landes am Volkstrauertag dieser Opfer gedacht.

ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN

Die SPD plädierte seit der Regierungsübernahme für ein europäisch ausgerichtetes Zentrum gegen Vertreibung, das die Vertreibung der Deutschen, aber auch die Vertreibung anderer Völker im Europa des 20. Jahrhunderts, dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Mit diesem Zentrum sollte ein gemeinsamer europäischer Blick auf die schmerzvollen Ereignisse ermöglicht und die Völkerverständigung gefördert werden. Die Koalitionsfraktionen legten dem Deutschen Bundestag einen Antrag vor, der den Beginn eines Dialogs über die Errichtung eines europäischen Zentrums gegen Vertreibung eröffnete.

Die Diskussion wurde damit in einen europäischen Zusammenhang gestellt und führte im Februar 2005 in Warschau zu einer gemeinsamen Erklärung über die Gründung des „Europäischen Netzwerks Erinnerung und Solidarität“ und zur Errichtung eines Verbindungsbüros in Warschau. Damit wurde die Grundlage eines europäisch ausgerichteten Netzwerkes geschaffen, welches bereits bestehende Institutionen (Museen, Gedenk- und Forschungsstätten zur Vertreibung, Archive und Denkmäler) in ganz Europa miteinander verbinden soll.

Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge

§ 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) verpflichtet den Bund und die Länder, die kulturellen Traditionen in den ehemals deutschen Kulturlandschaften Mittelosteuropas im politischen und historischen Bewusstsein zu bewahren. Angesichts der Öffnung der Grenzen in Mittel- und Osteuropa sowie der Deutschen Einheit war eine zeitgemäßere Definition dieser Aufgabe überfällig. Die Koalition hat sich von einer einseitigen Vertriebenenpolitik gelöst und entwickelte im Jahr 2000 mit der „Neukonzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa" eine zeitgemäße Form des Umgangs mit deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa. Dies geschah sowohl unter Einbeziehung des Aspekts der historischen Aussöhnung zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarstaaten als auch unter dem Gesichtspunkt des Bewusstseins eines gemeinsamen europäischen Kulturerbes. Kulturarbeit nach § 96 BVFG wurde als ein Beitrag zur Geschichte der europäischen Identität definiert. Diese Neukonzeption wurde unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Vertriebenen, ihrer Kultureinrichtungen und der Landsmannschaften, wissenschaftlicher Institutionen, Ministerien und den Vertre-tern im Deutschen Bundestag diskutiert und findet im Ergebnis im In- und Ausland hohe Anerkennung und breite Zustimmung.

Die SPD wird an diesem neugestalteten Konzept der Kulturförderung nach § 96 BVFG festhalten, welches die Einbeziehung der Vertriebenen und ihrer Kultureinrichtungen beinhaltet. Der demnächst vorzulegende Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG wird Auskunft über die erfolgreiche und anerkannte Kulturförderung nach § 96 BVFG geben, für deren Fortsetzung sich die SPD uneingeschränkt einsetzen wird.

Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern

Das neue Zuwanderungsgesetz führt die Integration von Ausländern und Spätaussiedlern, zu einer gemeinsamen Politik für Zuwanderer zusammen, denn es gibt viele Gemeinsamkeiten. Für Spätaussiedler und ihre Angehörigen beinhaltet es verschiedene Vorteile. Drei seien hier genannt: Beibehaltung der Vermutung des Kriegsfolgenschicksals, einzügiges Aufnahmeverfahren, Anspruch auf Integrationskurs für sämtliche Familienmitglieder.

Es werden weiterhin deutsche Volkszugehörige als Spätaussiedler aufgenommen, denen bereits in der Familie hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, Erziehung und Kultur vermittelt wurden und die sich zum deutschen Volkstum bekannt haben.

Die mitreisenden Familienangehörigen werden nur dann in den Aufnahmebescheid einbezogen, wenn sie bereits vor ihrer Ausreise ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in einem Sprachtest nachgewiesen haben. Die Mittel für den Ausbau der Spracharbeit im Aussiedlungsgebiet wurden dafür erheblich aufgestockt.

Integration ist und bleibt eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben. Ein bundesweites Integrationsprogramm wird sich mit den fünf Bereichen befassen: Sprachförderung, vorschulische und schulische Qualifizierung, berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und Begleitung sowie gesellschaftliche und soziale Integration. Es soll einen Rahmen für die Integrationsförderung in Deutschland über die unterschiedlichen Ebenen hinweg schaffen.

Damit schaffen wir einerseits die Bedingungen für eine erfolgreiche Integration, andererseits müssen die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen selbst die Integrationsanstrengungen verstärken.

Deutsche Zwangsarbeiter

Die erneuten Forderungen nach einer Entschädigung für Deutsche, die durch dritte Staaten im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg zu Zwangsarbeit herangezogen wurden, sind abzulehnen. In der Nachkriegsgeschichte ist vom Gesetzgeber wie auch von allen bisherigen Bundesregierungen die Heranziehung von deutschen Zivilisten zur Zwangsarbeit als allgemeines Kriegsfolgenschicksal bewertet worden. Eine Entschädigung kann daraus nicht resultieren. Die Schicksale deutscher Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen sind eine Folge deutscher Schreckensherrschaft, ihr menschliches Leid verdient Mitgefühl. In sozialen Härtefällen besteht die Möglichkeit, über die Stiftung für politische Häftlinge eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarstaaten

Die deutschen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sind Angehörige der jeweiligen Staaten und leisten aufgrund ihrer kulturellen Bindungen und ihrer Identität einen wichtigen Beitrag im Zusammenleben der Völker und bei der Verständigung mit diesen Ländern. Wir unterstützen diese Menschen, damit die Minderheiten unter Wahrung ihrer Identität durch ihre Bindungen zu Deutschland am weiteren Zusammenwachsen Europas mitwirken können.