Spätaussiedler

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.

Bescheinigung des Spätaussiedlerstatus

Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Zugewanderte automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Maßgeblich in dem vom Bundesverwaltungsamt durchgeführten Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren ist die deutsche Volkszugehörigkeit. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Spätaussiedlern ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Familienangehörige können auf Antrag gemeinsam mit dem Spätaussiedlerbewerber nach Deutschland aussiedeln. Seit dem 1. Januar 2005 müssen sie dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Ankunft in Deutschland

Nach der Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes verteilt das Bundesverwaltungsamt die Spätaussiedler auf die Bundesländer. Seit 31.12.2009 besteht allerdings keine Wohnortbindung mehr.

Auf die kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs haben Spätaussiedler und ihre Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch. Weitere Informationen zur Teilnahme an einem Integrationskurs finden Sie hier.

4,5 Millionen Spätaussiedler

Seit Beginn der Aussiedleraufnahme im Jahr 1950 sind fast 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedler einschließlich Familienangehörigen nach Deutschland zugewandert. Seit 1990 gehen die Zuwanderungszahlen stetig zurück. Im Jahre 2012 kamen 1.817 Personen als Spätaussiedler nach Deutschland, 2014 waren es über 5000 Menschen, die nach Deutschland kamen.