Aufnahme von Deutschen nach dem BVFG

Entwicklung von 1950 bis heute

Bis in die frühen 80-Jahre vollzog sich der Zuzug von durchschnittlich jährlich 30.000 Aussiedlern und deren Integration unauffällig. Aussiedler waren willkommen. Sie verfügten über hohe Sprachkompetenz, Integrationsbereitschaft und trafen auf eine Vielzahl von Integrationsleistungen des Staates, die ihnen den Start in der neuen Heimat erleichterten.

Ende der 80 Jahre stiegt die Zahl der Aussiedler von durchschnittlich 30.000 auf 200.000. Im Jahre 1989 und 1990 kamen fast 400.000 jährlich. Der starke Zuzug war die Folge der Liberalisierung, Demokratisierung und der Lockerung der Ausreiseregelungen in den Staaten des ehemaligen Ostblocks. Auf den enormen Zuzug der Aussiedler reagierte der Gesetzgeber mit Gesetzesänderungen. Zum 1.1.1990 trat das Eingliederungsanpassungsgesetz, zum 1.7.1990 das Aussiedleraufnahmegesetz, zum 1.1.1993 das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, zum 26.2.1996 das Wohnortzuweisungsgesetz mit mehreren weiteren Verlängerungen, zum 1.1.2000 die inhaltliche Änderung des Ausschlusstatbestandes und die Kontingentierung auf rund 100.000 Aussiedler jährlich und zum 6.9.2001 das Spätaussiedlerstatusgesetz als Antwort auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2000 zur Sprachkompetenz vom Spätaussiedlern. Mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates trat zum 1.1.2005 das Zuwanderungsgesetz, welches weitere Restriktionen enthält, in Kraft.

Antragseingänge auf Aufnahme

Seit 2000 ist ein Rückgang neuer Anträge auf Aufnahme als Spätaussiedler zu verzeichnen. Nach der amtlichen Statistik des Bundesverwaltungsamtes (BVA) stellten
im Jahre 2000 106.985,
im Jahre 2001 83.812,
im Jahre 2002 66.833,
im Jahre 2003 46.433 und
im Jahre 2004 nur noch 34.560 Personen einen Aufnahmeantrag.

Zuzug von Spätaussiedlern

Der Zuzug von Spätaussiedlern hat sich zwischen 2001 und 2004 auf unter 100.000 Personen verstetigt.
Ab 2005 ist mit einem Zuzug von unter 50.000 Personen zu rechnen.

Die Gründe für den Rückgang der Antrags- und Zuzugszahlen sind vielschichtig. Neben den von der Bundesregierung genannten Gründen wie verbesserte Rahmenbedingungen für Bleibewillige, gezielte Förderpolitik für Minderheiten, Hilfen beim Aufbau von beruflichen Existenzen, Förderung gemeinschaftsfördernder Maßnahmen der Breitenarbeit sind als Gründe die hohe Nichtbestehensquote der Sprachtests und die weiteren gesetzlichen Restriktionen bei Aufnahme und Zuzug zu sehen.

Günstige Altersstruktur der Spätaussiedler

Die altersmäßige Zusammensetzung der einreisenden Spätaussiedler wirkt positiv auf die demographische Entwicklung der Gesamtbevölkerung. Von den 2004 aufgenommenen Spätaussiedlern waren 41 Prozent unter 25 Jahren, und 7 Prozent über 65 Jahre alt.

Sprachtests ab 1996

1996 wurden zur Überprüfung der Aufnahmevoraussetzungen Sprachtests für Spätaussiedlerbewerber eingeführt. Zu Beginn haben noch rund 70 Prozent der Bewerber den Sprachtest bestanden. Im Jahre 2000 reduzierte sich die Quote auf 47 Prozent. Seitdem ist sie weiterhin rückläufig.
Der Anteil der nach § 4 als Spätaussiedler aufgenommenen Personen liegt bei rund 19 Prozent, der nach § 7 als Ehegatten oder Abkömmling bei 65 Prozent und der sonstigen Familienangehörigen bei 15 Prozent.