Vertriebene

Die Menschen, die in Folge des Zweiten Weltkrieg aus Ost- und Südosteuropa in die drei westlichen Besatzungszonen und später in die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland kamen, haben einen unterschiedlichen definitorischen Status.

Im Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) wird unterschieden zwischen Vertriebenen, Heimatvertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern.

Die deutschen Flüchtlinge aus den Ostgebieten sind juristisch definitorisch nicht erfasst, werden allgemein aber den Vertriebenen zugerechnet.

Vertriebene und Heimatvertriebene laut BVFG sind deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, die in Folge des Zweiten Weltkriegs aus ihrem Wohnort bzw. Heimatgebiet vertrieben bzw. ausgewiesen wurden. Vertriebene haben in den deutschen Ostgebieten (in einem Ort nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937) oder in Siedlungsgebieten Deutscher außerhalb der genannten Grenzen gelebt (sogenannte Volksdeutsche).