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17.11.2004

Distanzierung des Bundes der Vertriebenen von der Firma Preußische Treuhand gerichtlich bestätigt

Zu dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. November 2004 erklärt die Generalsekretärin Michaela Hriberski:

Das Präsidium des Bundes der Vertriebenen hat sich bereits am 22. November 2003 von der Firma Preußische Treuhand GmbH & Co. KG und deren Tätigkeiten distanziert. Es gab und gibt keine Kontakte, Verbindungen oder Zusammenarbeit zwischen dem Bund der Vertriebenen und dieser Firma.

Trotzdem wird von interessierter Seite die Tatsache, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates dieser Firma, zugleich Vorsitzender der Landsmannschaft Schlesien ist, immer wieder zum Anlass genommen, die Distanzierung anzuzweifeln. Diese Zweifel sind weder angebracht noch begründet.

Auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Preußischen Treuhand selbst hat diese Zweifel öffentlich genährt.
Deshalb sah sich der Bund der Vertriebenen veranlasst, gerichtlich dagegen vorzugehen und hat am 2. September 2004 eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach es diesem verboten ist

"zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen, es habe bis jetzt seitens des Bundes der Vertriebenen keine Distanzierung von der Preußischen Treuhand gegeben."

In dem anschließend auf den Widerspruch des Aufsichtsratsvorsitzenden der o.g. Firma eingeleiteten Verfahren hat das Landgericht Hamburg durch Urteil vom 12. November 2004 nunmehr die vom Bund der Vertriebenen erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt.

Damit steht auch gerichtlich fest, dass anderslautende Behauptungen nicht den Tatsachen entsprechen.

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