Ich
begrüße, dass im ungarischen Parlament breit über die Einführung eines
Gedenktages für die aus Ungarn vertriebenen Deutschen debattiert wird. Fidesz
und die Christdemokraten haben mit ihrer Resolution einen weiteren richtigen
Schritt zur Versöhnung und zur Bewältigung eines dramatischen Teils
deutsch-ungarischer Geschichte getan. Damit setzt Ungarn einen Weg fort, den es
bereits unmittelbar nach der politischen Wende Anfang der Neunziger Jahre
eingeschlagen hat.
Ungarn
war schon früh Vorreiter bei der Aufarbeitung seines Verhältnisses zu den
Ungarndeutschen und zu Deutschland.
So
hat die Präsidentin des ungarischen Parlaments, Katalin Szili, bereits im
November 2007 eine Gedenkkonferenz zur Vertreibung der Deutschen im ungarischen
Parlament durchgeführt, an der auch Bundestagspräsident Dr.
Norbert Lammert teilnahm. Ihre persönliche Haltung („Im 21. Jahrhundert muss
ich mich als Parlamentarierin der Verantwortung der Vertreibung stellen“)
kennzeichnet eine verantwortungsvolle Einstellung zum Umgang mit Fragen der
Vertreibung von Volksgruppen und Minderheiten. Ungarn hatte mit dieser
Gedenkveranstaltung gleichzeitig auch eine demonstrative Absage an jeden
Kollektivschuldgedanken gegeben.
Für
die Betroffenen ist es wohltuend zu erfahren, dass das Land, aus welchem sie
vor mehr als 60 Jahren vertriebenen wurden, nicht nur die von ihnen
ausgestreckte Hand zur Versöhnung annimmt, sondern darüber hinaus auch ihres
Schicksals gedenken will.
In
Deutschland steht die Würdigung des Schicksals der deutschen Heimatvertriebenen
und eine Anerkennung ihres Beitrags zum Aufbau Deutschlands und zum friedlichen
Miteinander in Europa auf nationaler Ebene noch aus.
Der
Bund der Vertriebenen fordert schon seit langem, einen solchen Nationalen
Gedenktag zum Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen
einzurichten.
Der
Bundesrat hat hierzu bereits am 11.07.2003 eine entsprechende Entschließung
gefasst. Der Bundestag hat mit den Stimmen der CDU/CSU- und FDP-Fraktion am 15.
Dezember 2010 einen Prüfantrag angenommen, der am 10. Februar 2011
verabschiedet wurde. Dennoch ist es bis heute noch zu keiner Entscheidung
gekommen.
Die
Verantwortungsträger in Deutschland sollten nicht hinter dem ermutigenden
Beispiel Ungarns zurückstehen.