Aufgaben und Ziele des BdV

Die heutigen Mitgliedsverbände des Bundes der Vertriebenen entstanden aus den landsmannschaftlich organisierten Hilfsstellen in der Nachkriegszeit. Anfangs handelte es sich dabei um Selbsthilfeverbände, denen es darum ging, den Vertriebenen und Flüchtlingen die unmittelbaren Lebensgrundlagen zu sichern und versprengte Familien wieder zusammenzuführen. Später erweiterten sich die Aufgaben beträchtlich und umfassen bis heute die Interessenvertretung der Vertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler in allen vertriebenenspezifischen Fragen sowie die Beratung und Betreuung dieses Personenkreises – und zwar völlig unabhängig von einer etwaigen Mitgliedschaft in den Verbänden.

Grundsätzlich ergeben sich die Aufgaben und Ziele des Bundes der Vertriebenen aus

  • der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950,
  • der aktuellen Satzung,
  • dem Selbstverständnis als rechts- und verfassungstreuer sowie gemeinwohlverpflichteter Verband,
  • den Erklärungen der Organe: Bundesversammlung, Bundesausschuss, Präsidium.

Im Einzelnen:

Soziale Beratung und Betreuung der Spätaussiedler

Von Beginn an bildet das Bemühen um eine rasche Eingliederung in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland und das sozialpolitische und caritative Engagement den eindeutigen Schwerpunkt der Tätigkeiten. Von den rund 100.000 ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern sind daher die meisten in der sozialen Beratung und Betreuung tätig.

Unterstützung der deutschen Minderheiten und Volksgruppen

Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Unterstützung der in der Heimat verbliebenen Deutschen. Eingeschlossen darin ist die Kontaktpflege zu den östlichen Nachbarn auf allen Ebenen – zwischenmenschlich, gesellschaftlich, administrativ und fachlich (Stichwort „Volksdiplomatie“). Ganz besonders intensiv sind auf diesem Gebiet die ehrenamtlichen Mitarbeiter der landsmannschaftlichen Gruppierungen tätig.

Bewahrung kultureller Traditionen

Ein weiteres Aufgabenfeld stellt die Bewahrung der Vielfalt kultureller Traditionen und des Kulturgutes der Deutschen im Osten als Bestandteil des gesamten europäischen Erbes dar. Nach den Veränderungen in den ostmitteleuropäischen Staaten, in denen Deutsche ihre Heimat hatten bzw. haben, ist es seit vielen Jahren möglich, dabei zu helfen, diese Traditionen, dort wo sie entstanden sind, zu erhalten bzw. ihnen wieder neues Leben einzuhauchen. Auch auf diesem Gebiet sind die Mitglieder der landsmannschaftlichen Organisationen führend.

Aufgabenerfüllung

Die oben geschilderten Aufgaben werden zum ganz überwiegenden Teil dezentral, bundesweit vor Ort von einer Vielzahl von ehrenamtlich Tätigen erfüllt. Die Ehrenamtlichen sind ihrem zu betreuenden Personenkreis also besonders nahe, was eine schnelle und bedarfsgerechte Erledigung der Aufgaben ermöglicht.

Durch die Wahrnehmung auf ehrenamtlicher Basis entfallen hohe Personalkosten für hauptamtliche Mitarbeiter und Kosten für das Vorhalten der Infrastruktur.

Der ehrenamtlichen Tätigkeit kommt im Bund der Vertriebenen eine besondere Bedeutung zu. Die Ehrenamtlichen sind zum größten Teil selbst Vertriebene oder Spätaussiedler. Sie haben das Schicksal der zu Betreuenden am eigenen Leib erlebt und kennen daher auch die Schwierigkeiten und Probleme aus eigener Erfahrung. Darüber hinaus engagieren sich auch zahlreiche Nichtvertriebene im Bund der Vertriebenen, die gar keine familiären Bezüge zu den Heimatgebieten haben.

Beweggründe für das ehrenamtliche Engagement sind Solidarität mit den Schicksalsgenossen und Verantwortungsbewusstsein für die von Vertreibung und Aussiedlung betroffenen Menschen.

Das Engagement der rund 100.000 Ehrenamtlichen im Bund der Vertriebenen geht quer durch alle in der Gesellschaft vertretenen Berufsgruppen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo den Heimatvertriebenen während der DDR-Zeit mehr als vier Jahrzehnte lang verboten war, sich zu ihrer Kultur, Herkunft und Geschichte zu bekennen, ist das Engagement besonders hoch, das eigene Schicksal in Form von Ausstellungen der Öffentlichkeit nahe zu bringen.

Heimatliebe und Verantwortungsbewusstsein für die Erhaltung des heimatlichen Kulturgutes zeichnet alle aus, die sich engagieren. Das Bestreben, dieses Kulturgut im Bewusstsein des gesamten deutschen Volkes zu erhalten, ist ein Hauptanliegen des Bundes der Vertriebenen.

Aussiedler- und Spätaussiedlerbetreuung

Mehrere zehntausende Ehrenamtliche engagieren sich allein in der Aussiedlerbetreuung – etwa 800 sogar mit einem zeitlichen Aufwand von 25 bis zu 125 Stunden im Monat. Insgesamt kann in diesem Bereich von über 200.000 Stunden ehrenamtlicher Betreuung jeden Monat ausgegangen werden. 

Die Einzelberatung und -betreuung

Die Einzelberatung und -betreuung umfasst u.a. folgende Tätigkeiten:

  • Beratung und Hilfe
    beim Ausfüllen von Anträgen, beispielsweise für eine Spätaussiedlerbescheinigung oder für Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzen (z.B. Rentengesetze, Arbeitsförderungsgesetz, Sozialhilfegesetz),
    beim Briefe aufsetzen,
    bei der Vermittlung an zuständige Stellen,
    bei der Familienzusammenführung,
  • Begleitung bei Behördengängen zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen,
  • Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, beim Schreiben von Bewerbungen,
  • Kleidersammlungen, Ausgabe von Kleidung, Wäsche, Toilettenartikeln,
  • Vermittlung von Möbeln, Hausrat und sonstigen Einrichtungsgegenständen,
  • Sprechstunden im Übergangswohnheim, in der Geschäftsstelle der Kreisverbände,
  • Hausbesuche bei persönlichen Schwierigkeiten wie Krankheit, Wohnungssuche usw.,
  • Hilfe bei der Wohnungssuche, örtliche Wohnungsbörse des Kreisverbandes zur Vermittlung von Wohnraum, der kostengünstig von privater Seite für Aussiedler angeboten wird,
  • Gesprächsforen mit Behörden, Industrie, Handwerk, Kommunalpolitikern, Kirchen, Parteien, Verbänden etc.
  • Stadtbegehungen,
  • Übergangswohnheim-Beratungs-Service,
  • Eingliederungsseminare für Aussiedler/Spätaussiedler,
  • Schulungsseminare für Aussiedlerbetreuer.

Gemeinwohlorientierte Maßnahmen

Die Mitgliedsverbände führen pro Jahr über 100 Eingliederungsmaßnahmen für Spätaussiedler und Schulungsseminare für Aussiedlerbetreuer durch. An diesen Seminaren nehmen über 6.000 Spätaussiedler und ehrenamtliche Betreuer teil.

In den Seminaren für Spätaussiedler werden Themen behandelt, die der raschen Eingliederung in das soziale System der Bundesrepublik Deutschland dienen. Angesichts der großen Anzahl jugendlicher Spätaussiedler befassen sich zahlreiche Seminare schwerpunktmäßig mit den speziellen Bedürfnissen und Problemen dieser Gruppe.

Die Betreuerseminare informieren über die neuesten Entwicklungen, dienen der Fortbildung der Aussiedlerbetreuer und sichern die Qualität der Betreuung.

Zunehmende Bedeutung gewinnen die gemeinwesenorientierten Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Spätaussiedler. Durch die Einbeziehung von Einheimischen werden hierbei vor Ort die beiderseitige Akzeptanz und Zusammenarbeit verbessert.

An der Erfüllung dieser Aufgaben besteht ein Bundesinteresse.

  • Die Integration der Aussiedler / Spätaussiedler,
  • die soziale und kulturelle Unterstützung der deutschen Volksgruppen und Minderheiten,
  • die Verständigung und Zusammenarbeit mit den Nachbarvölkern,
  • die Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge als Teil des deutschen und europäischen Erbes

sind aktuelle Aufgaben des staatlichen Gemeinwesens, zu deren Erfüllung sich die Bundesregierung auch der Einrichtungen der Vertriebenenverbände bedient. Ihre Wahrnehmung dient dem Gemeinwohl. Unbestritten haben die Vertriebenen und ihre Verbände ganz entscheidend zum Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und ihres freiheitlichen Gemeinwesens beigetragen.

Der Einsatz der Vertriebenen und ihrer Verbände für Frieden, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Völkerverständigung wurde wiederholt gewürdigt.

Der Bund der Vertriebenen nimmt die Interessen der von Flucht, Vertreibung und Aussiedlung betroffenen Bevölkerungsgruppe, unabhängig von einer Mitgliedschaft, im Ganzen wahr.

Gesetzliche Grundlagen dieser Aufgaben

Der Gesetzgeber hat dem Bund der Vertriebenen in § 95 BVFG die unentgeltliche Beratung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern gestattet.

§ 95 BVFG lautet:
"(1) Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler, deren Zweck nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene, Flücht-linge und Spätaussiedler im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Er-laubnis. Diese Tätigkeit kann ihnen im Falle missbräuchlicher Ausübung untersagt werden. Das Nähere bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates."

Das erlaubnisfreie Beratungsrecht der Vertriebenenverbände ist allein daran gebunden, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht besteht. Dies wird beachtet.

§ 96 BVFG verpflichtet Bund und Länder, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Vertriebenen, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Die Mitgliedsverbände des Bundes der Vertriebenen und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter nehmen ihre Aufgaben mit großer fachlicher Kompetenz wahr. Diese Kompetenz wird allgemein anerkannt.

In den nach § 22 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gebildeten Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen, der die Aufgabe hat, die Bundesregierung in diesen Fragen zu beraten, entsenden die Vertriebenenverbände gemäß § 23 Abs. 1 BVFG allein sechzehn Vertreter. Auch auf Landes- und Kommunalebene bestehen Vertriebenenbeiräte, in denen die Sach- und Fachkompetenz der Vertriebenen gefragt ist.