Zum 65. Jahrestag der Verkündung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:
Am 5. August 1950 wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart feierlich unterzeichnet und am 6. August vor den Ruinen des Neuen Schlosses verkündet. Mit ihrem klaren Rache- und Vergeltungsverzicht bricht sie aus dem immer wieder zu beobachtenden Teufelskreis aus Gewalt und Gegengewalt aus. Daher bildet sie bis heute das moralische Fundament für die Arbeit der deutschen Vertriebenen und ihrer Verbände und widerlegt sämtliche Stimmen, die den Vertriebenen Revanchismus unterstellen.
Gleichzeitig haben die deutschen Heimatvertriebenen mit der Charta ihrem Wunsch nach einem friedlichen Zusammenleben mit allen Nachbarvölkern und dem Aufbau eines gemeinsamen Europas in Frieden und Freiheit Ausdruck verliehen.
Im Sinne dieses Bekenntnisses haben Vertriebene und Aussiedler wesentlich zum Wiederaufbau Deutschlands beigetragen und sich für die Verständigung sowohl mit den Menschen als auch mit den Ländern ihrer Heimatgebiete eingesetzt. Es bestimmt unser Handeln nach wie vor.
70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, nach Flucht und Vertreibung, muss aber auch daran erinnert werden, dass die Charta nicht nur Vision, sondern ebenso Protest gegen das erlittene Schicksal und Mahnung für die Zukunft war und ist. Angesichts der derzeit nahezu 60 Millionen weltweiten Vertriebenen und Flüchtlinge wird deutlich, dass der Satz: „Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem ist“, unverändert Bestand hat.
Vertreibungen und ethnische Säuberungen gehören eben nicht der Vergangenheit an. Sie weltweit zu ächten, möglichst zu verhindern und die Menschenrechte zu sichern, bleiben große Anliegen.