Heute vor genau 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von Konrad Adenauer – damals Vorsitzender des Parlamentarischen Rates – verkündet. Um Mitternacht trat es in Kraft. Anlässlich dieses Jubiläums erklärt der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Dr. Bernd Fabritius:
„Seit nunmehr 70 Jahren bildet die deutsche Verfassung – unser Grundgesetz – gleichermaßen Fundament wie Rahmen unserer Gesetzgebung. Seine vielleicht größte Leistung besteht darin, dass nach dem finsteren Tal des Zweiten Weltkrieges – mit dem Zivilisationsbruch der Nazi-Zeit, den weltweiten Zerstörungen, Flucht und Vertreibung, Deportation und Zwangsarbeit – die zukunftsweisende Rückbesinnung auf freiheitlich-demokratische Werte und die christlich-ethische Tradition unseres Landes gelang: Es ist bis heute Geschenk und Verantwortung zugleich, dass die unantastbare Würde eines jeden Menschen als wichtigster Wert und erster Artikel zum Dreh- und Angelpunkt unserer Verfassung wurde.“
„Die vollständige Wiederherstellung ihrer Menschenwürde ersehnten damals auch die Millionen in Westdeutschland angekommenen Vertriebenen“, so Fabritius weiter. „Aufgrund des bis 1948 bestehenden Koalitionsverbotes der Alliierten konnten nur wenige ihrer Vertreter im Parlamentarischen Rat die Entstehung des Grundgesetzes begleiten. Diese setzten sich aber besonders für die Aufnahme und Ausgestaltung der Freiheitsrechte sowie für die in Artikel 24 aufgenommene, angestrebte ‚friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt‘ ein. In diesem Sinne sind die Vertriebenen und ihre Verbände bis heute tätig“, betont der BdV-Präsident und verweist auf das aktuelle Jahresleitwort des Verbandes „Menschenrechte und Verständigung – Für Frieden in Europa“.
Zu den Vertriebenenpolitikern, die am Grundgesetz mitschrieben, zählten etwa Dr. Hans-Christoph Seebohm (Deutsche Partei, später CDU), Dr. Willibald Mücke (SPD) oder der als West-Berliner im Parlamentarischen Rat nicht abstimmungsberechtigte Paul Löbe (SPD).