Zur heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:
In seiner heutigen Sitzung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die im Bundesministerium des Innern entworfene „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ verabschiedet. Bundesregierung und Bundestag haben somit Wort gehalten und die Auszahlung der im letzten Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommerpause auf einen guten Weg gebracht. Besonderer Dank gilt dem zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Dr. Reinhard Brandl MdB, sowie seinen Mitberichterstattern.
Mit der Richtlinie, die am 1. August 2016 in Kraft tritt, wird endlich eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt. Das Schicksal ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter, die stellvertretend für die Verbrechen der Nationalsozialisten in Haftung genommen wurden, erfährt auf diese Weise eine späte, aber dringend notwendige Würdigung.
Besonders freue ich mich, dass die Anerkennungsleistung in Höhe von einmalig 2.500 Euro auf Ehegatten oder Kinder vererbt werden kann, wenn Betroffene nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes am 27. November 2015 verstorben sein sollten. Außerdem darf die Zahlung nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden, da der Zweck dieser einmaligen Sonderleistung nach der Richtlinie ein anderer ist als der mit einer Grundsicherung verfolgte Zweck.
Für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Von dort werden auch die Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Deutsche im Ausland können sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden.
Der Bund der Vertriebenen wird die Umsetzung der Richtlinie eng begleiten, um sicherzustellen, dass diese – gerade im Hinblick auf das hohe Alter der Betroffenen – sachgerecht und zügig erfolgt.