BdV obsiegt gegen Süddeutsche Zeitung

Hierzu erklärt BdV-Generalsekretärin Michaela Hriberski:

Das Landgericht Hamburg hat am 16. November 2009 auf Antrag des BdV eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es der Süddeutschen Zeitung und dem Redakteur Daniel Brössler verboten ist zu behaupten und zu verbreiten,

der Bund der Vertriebenen habe auf Druck von Kanzlerin Angela Merkel bislang auf eine Nominierung der BdV-Präsidentin für einen Sitz im Rat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ verzichtet.

In der Süddeutschen Zeitung war am 9. November 2009 ein Artikel unter der Überschrift „Vertriebene fordern Westerwelle heraus“ veröffentlicht worden, in dem es hieß: „Auf Druck von Kanzlerin Angela Merkel hatte der BdV bislang auf eine Nominierung Steinbachs verzichtet.“

Gegen diese Falschberichterstattung ist der BdV nun mit Erfolg vorgegangen (Landgericht Hamburg, Geschäftszeichen 324 O 635/09).

Die Entscheidung des BdV-Präsidiums , den dritten Sitz im Stiftungsrat vorläufig unbesetzt zu lassen, erfolgte, wie auch in unserer Pressemitteilung vom 4. März 2009 offengelegt, wegen des Widerstandes führender SPD-Politiker.

Weder zu diesem Zeitpunkt noch zu einem anderen Zeitpunkt übte die Bundeskanzlerin in irgendeiner Weise Druck auf den BdV aus.