Beirat für Spätaussiedlerfragen beim BMI konstituiert

Fabritius dankt BMI und kritisiert Fehlentwicklungen

Der Beirat für Spätaussiedlerfragen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat sich am 7. November 2022 in Berlin für die aktuelle Legislaturperiode unter Vorsitz der neuen Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik MdB, konstituiert. Die 16 Mitglieder des Beirates werden durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat berufen. Es sind einige der vier für Spätaussiedlerfragen zuständige Beauftragte der Länder, Vertreter der Fachverwaltungen der Länder, der auf Bundesebene tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler, der Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der freikirchlichen Glaubensgemeinschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes und der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich und befasst sich mit Themen der gesellschaftlichen und sozialen Wiederbeheimatung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihrer Familien, mit Problemen im Aufnahmeverfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und stimmt sich hierzu mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) ab. Wichtige Themen sind etwa die Anerkennung der im Herkunftsland erworbenen Berufsqualifikationen und Bildungsabschlüsse sowie die Altersarmut und das Fremdrentenrecht.

Für den Bund der Vertriebenen wirkt der Präsident, Dr. Bernd Fabritius, selbst in diesem wichtigen Gremium mit. Ebenfalls Mitglied ist BdV-Vizepräsident Johann Thießen in seiner Eigenschaft als Bundesvorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (LmDR).

Dr. Fabritius nutzte die Gelegenheit, im Rahmen der Sitzung auf Fehlentwicklungen hinzuweisen. So kritisierte er, dass der Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten bei der Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und der rentenrechtlichen Benachteiligung deutscher Spätaussiedler, für den die vorherige Bundesregierung noch 1 Milliarde Euro in den Haushalt eingestellt hatte, bis heute noch nicht umgesetzt worden sei. „Im Gegenteil“, so Fabritius, „die angesetzten Haushaltsmittel wurden halbiert und drohen in diesem Jahr auszulaufen“. 

Rückstände bei der Bearbeitung von Aufnahmeanträgen deutscher Spätaussiedler seien im BVA nach wie vor noch nicht abgebaut worden, auch wenn die Zuzugszahlen konstant gehalten werden konnten. „Dem BMI danke ich ausdrücklich für die bereits in den letzten Jahren seit Beginn der Pandemie angesetzten Härtefall-Regelungen, die zu diesem Erfolg geführt haben“, betonte der BdV-Präsident. 

Grundsätzlich muss ein Antrag für die Aufnahme als Spätaussiedler aus dem Herkunftsland gestellt werden. Das ist in Kriegszeiten unzumutbar. Nach Beginn des Vernichtungskrieges Russlands gegen die Ukraine wurde daher von BMI und BVA unverzüglich eine Hotline eingerichtet und ein Merkblatt herausgegeben. Ein Härtefall kann auch vorliegen bei Deutschen in/aus Russland, denen die Einberufung zum Wehrdienst oder Reservedienst droht. Die durch die russische Teilmobilmachung entstehende Gefahr für deutsche Spätaussiedler und ihre Abkömmlinge, im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegen ihren Willen eingesetzt zu werden, wird mit Sorge betrachtet. Die begründete Befürchtung einer Einberufung zu diesem Zweck kann daher eine besondere Härte im Sinne des Gesetzes mit der Folge begründen, dass die Erteilung des Aufnahmebescheides nicht im Herkunftsland abgewartet werden muss. Geflüchtete Wehrpflichtige können sich, wie in anderen Härtefällen, an das zuständige Bundesverwaltungsamt, Standort Friedland, unter der E-Mail-Adresse Spaetaussiedler-Friedland@bva.bund.de wenden, wo geprüft wird, ob eine besondere Härte vorliegt.

Kritisch betrachtete Fabritius die übermäßig restriktive Anwendung eines im Zusammenhang mit der Spätaussiedleraufnahme ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 1 C 5.20) durch das BVA. Hier sei der BdV in Abstimmung mit der LmDR in Kernpunkten anderer Auffassung und empfehle, diese durch die Beauftragung entsprechender Fachgutachten klären zu lassen.

Thematisiert wurden außerdem weitere Themen, darunter auch der Sachstand zur Korrektur der Diskriminierungsverordnung der polnischen Regierung gegen die dort lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit. Die Fortsetzung des konstruktiven Austausches wurde vereinbart.