Beschlüsse der BdV-Bundesversammlung

Der Bund der Vertriebenen hat auf seiner Bundesversammlung am 12.04. 2008  in der Hessischen Landesvertretung in Berlin eine Anzahl von Beschlüssen gefasst, die wir hiermit zur Kenntnis geben:

Zum Sichtbaren Zeichen

Die Bundesversammlung begrüßt den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 19. März 2008, ein Sichtbares Zeichen  gegen Flucht und Vertreibung in Berlin zu errichten. Jetzt ist der Weg frei für eine würdevolle Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationseinrichtung. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung selbst dieser Aufgabe stellt. Das ist ein Akt der Solidarität und zeugt von Verantwortungsbewusstsein für eine vollständige deutsche Geschichte.

Es kommt nun darauf an, dass an diesem „Ort lebendigen Gedächtnisses“ ein wahrhaftiges deutsches und europäisches Geschichtsbild sichtbar gemacht wird und die Initiative der Bundesregierung nicht verfälscht oder zweckentfremdet wird.

Wir begrüßen, dass eine angemessene Beteiligung von Repräsentanten der deutschen Vertriebenen in den Gremien vorgesehen ist. Es ist unser Wille, dass in dem aufsichtsführenden Gremium der Bund der Vertriebenen mit seinen Landsmannschaften und Landesverbänden durch BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB vertreten wird. Sie ist hierfür nicht nur dank ihres Amtes sondern auch dank ihrer Initiative und ihres jahrelangen Wirkens für ein solches Dokumentationszentrum in Berlin prädestiniert.

Darüber hinaus erwarten wir, dass für die Gremien wie bei anderen  Gedenkeinrichtungen üblich, eine angemessene Zahl von Vertretern, die dem Anteil der  über 15 Millionen Vertriebenen und Flüchtlinge gerecht wird,  benannt werden.

Zu den deutschen Spätaussiedlern

  1. Alle Bundesregierungen haben bisher das kollektive Kriegsfolgeschicksal der Deutschen aus Russland anerkannt, das die Fortsetzung ihrer Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht. Die Ausreisezahlen sinken seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 gegen Null. Hauptgrund für den rapiden Rückgang ist die Überbetonung deutscher Sprachkenntnisse im Aufnahmeverfahren, die vor dem Hintergrund der geschichtlichen Ursachen des Sprachverlusts nicht zu rechtfertigen ist. Wir sprechen uns daher für die erneute Überprüfung des Kriteriums „deutsche Sprachkenntnisse“ im Spätaussiedleraufnahmeverfahren aus.
  2. Es gab manche Verbesserungen hinsichtlich des Nachzugs der Familienangehörigen von Spätaussiedlern. Unnötige Härtefälle, die insbesondere durch Verzögerungen beim Nachzug von erwachsenen Familienmitgliedern entstehen, müssen jedoch vermieden werden. Wir erwarten daher eine raschere und weniger bürokratische Abwicklung dieser Fälle, die der Tatsache Rechnung trägt, dass Deutsche aus Russland unter massiven Benachteiligungen aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit zu leiden hatten.
  3. Deutsche aus der ehemaligen Sowjetunion stellen inzwischen rund 3,5 Prozent der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung. Sie sind weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag vertreten und auch auf Stadt- und Bezirksebene nur selten politisch präsent. Wir appellieren daher an die maßgeblichen Parteien, Deutsche aus Russland verstärkt auf ihren Kandidatenlisten zu berücksichtigen.
  4. Zu betonen ist die hohe Arbeitswilligkeit Deutscher aus Russland. Viele sind gezwungen, Arbeitsstellen anzunehmen, die weit unter ihrem mitgebrachten Qualifikationsniveau liegen. Nicht zu übersehen ist vor allem die Benachteiligung russlanddeutscher Akademiker bei ihrer beruflichen Integration in der Bundesrepublik. Wir unterstützen deshalb nachdrücklich
  • die Intensivierung der Beratungsarbeit und der Sprachförderung sowie den verstärkten Einsatz des Akademikerprogramms der Otto-Benecke-Stiftung;
  • ein transparentes Anerkennungsverfahren für Bildungs- und Berufsabschlüsse und den Ausbau der Möglichkeiten, fehlende Qualifikationsbestandteile nachzuholen.

Zur  Bewahrung des kulturellen Erbes

In seinem Kulturkonzept hat der Bund der Vertriebenen festgehalten, dass „die umfangreiche ehrenamtlich geleistete Arbeit in den Hunderten von Heimatstuben, Sammlungen und kleinen Privatmuseen (...) als beispielhaftes kulturelles bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen, zu unterstützen und zu fördern“ ist.

Diese Einrichtungen haben die Vertriebenen selbst geschaffen. Meist von der Herkunft der Initiatoren abhängig, zeigen sie beispielsweise schlesisches, ostpreußisches, pommersches, sudetendeutsches, siebenbürgisch-sächsisches oder überregionales Kulturgut aus den Heimat- und Siedlungsgebieten der Vertriebenen. Liebevoll sind Erinnerungsgegenstände, volkskundlich wertvolles Museumsgut und Archivalien darin zusammengetragen. Sie erfüllen damit Aufgaben, die nicht ohne Weiteres von Museen, Archiven und Bibliotheken wahrgenommen werden können, sind sie doch auch eine wichtige Stätte der Begegnung für eine breite Öffentlichkeit. Es ist dringend erforderlich, dass diese Einrichtungen dauerhaft erhalten bleiben.

Die Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen begrüßt deshalb, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien diese Thematik voranbringt und das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg dafür neue Denkanstöße und Lösungsansätze erarbeitet hat.

Grundsätzlich ist es unser Ziel, dass jede dieser Einrichtungen so lange wie möglich an ihrem jeweiligen Ort im Rahmen der bisherigen Trägerschaft erhalten bleibt. Hierzu wird an die Kommunen appelliert, finanzielle Hilfe zu leisten und auch die Ausstattung, die fachgerechte Aufbewahrung und die Darstellung in der Öffentlichkeit weiterhin zu fördern. In notwendigen Fällen ist eine Sicherung durch die jeweiligen Bundesländer, kommunale Museen oder Patengemeinden anzustreben.

Erforderlich ist vor allem, sämtliche Einrichtungen mit ihrem Kulturgut zu katalogisieren und die entsprechenden Daten in einer zentralen Datenbank im Internet zugänglich zu machen. Der Bund der Vertriebenen begrüßt die dafür bereits durch das Bundesinstitut geschaffenen Grundlagen und die in einigen Bundesländern von der jeweiligen Landesregierung begonnenen und beabsichtigten Initiativen.

Zur Solidarität mit dem tibetischen Volk

Die im Bund der Vertriebenen organisierten deutschen Heimatvertriebenen stellen sich solidarisch an die Seite des tibetischen Volkes.

Die Einhaltung von individuellen Menschenrechten und Volksgruppenrechten, insbesondere der kulturellen Autonomie, ist nicht nur für die betroffenen Minderheiten unverzichtbar sondern auch für ein gedeihliches Miteinander zwischen den Völkern.

Wir appellieren an die internationale Völkergemeinschaft, auf die Einhaltung der Menschenrechte hinzuwirken.