Die Humanitas ist unteilbar

Zum diesjährigen Tag der Menschenrechte erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:

Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Damit erkannte die Staatengemeinschaft an, dass jeder Mensch über gleiche und unveräußerliche Rechte und Freiheiten verfügt und dass diese universal sind. Diesem Meilenstein folgte dann schrittweise der weitere Ausbau der rechtlichen Garantien.

Für die deutschen Heimatvertriebenen, die während ihrer Vertreibung am eigenen Leib erfahren mussten, was Rechtlosigkeit bedeutet, war und ist diese Entwicklung von großer Bedeutung. Wir haben uns stets aus voller Überzeugung an die Seite aller Opfer von Menschenrechtsverletzungen gestellt.

Zum jetzigen Zeitpunkt muss es darum gehen die Menschenrechte international wirksamer als bisher zu implementieren und sicherzustellen, dass die Normen auch in die Tat umgesetzt werden. Deshalb begrüßen wir den Antrag „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Grundlage für 60 Jahre Menschenrechtsschutz“ der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Es muss der Völkergemeinschaft gelingen, Völkervertreibungen weltweit entgegenzuwirken, sie zu ächten und zu verhindern. Vor allem aber müssen die Verursacher von Vertreibungen zur Verantwortung gezogen werden. Nur so kann den unschuldigen Opfern ihre Würde zurückgegeben werden.

Die Humanitas ist unteilbar. Die Völkergemeinschaft muss ihren Beitrag dazu leisten, Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall auf der Welt zu verhindern und erforderlichenfalls zu ahnden.

Untrennbar mit dem Tag der Menschenrechte verbunden ist aber auch das Gedenken an alle Opfer von Menschenrechtsverletzungen als Geste der Mitmenschlichkeit und als Signal für die Zukunft.