Erika Steinbach begrüßt Beschluss des Rumänischen Senates zur Einbeziehung nicht rumänischer Staatsangehöriger in die Entschädigungsregelung für Russlanddeportierte

Zur Verabschiedung der Gesetzesänderung zur Entschädigung von Russlanddeportierten erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:

Ich begrüße die Entscheidung des Rumänischen Senates, die Gesetzesänderung zur Wiedergutmachung von Russlandverschleppten zu verabschieden. Damit ist eine weitere Hürde genommen worden auf dem Weg, rumäniendeutsche Russlandverschleppte, die keine rumänische Staatsangehörigkeit  mehr besitzen, zu entschädigen.

Wenn  auch das Parlament der Gesetzeserweiterung zustimmt, wird es möglich, dass nicht nur rumänische Staatsbürger, die in Rumänien leben, eine monatliche Entschädigungsleistung erhalten können,  sondern auch die in Deutschland lebenden Betroffenen, unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit und auch nach einem Verzicht auf die Staatsangehörigkeit.

Die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen hat stets dafür gekämpft, dass diese Gesetzesänderung zustande kommt. Dafür möchte ich der Landsmannschaft an dieser Stelle danken.

Vor allem danke ich auch dem Rumänischen Senat, der diese Erweiterung einstimmig getroffen hat. Es hat sich in Rumänien in den letzten Jahren viel bewegt.

Dies ist nicht zuletzt einem Umdenken auf der rumänischen Seite zu verdanken, aber auch der hervorragenden Zusammenarbeit mit der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen. Rumänien hat damit die Versprechungen gegenüber den Siebenbürgern umgesetzt und einen weiteren Schritt  hin auf eine engere Zusammenarbeit in einem freien Europa gemacht.