Zum Inkrafttreten der 10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes erklärt die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach MdB:
Ich begrüße die am 14. September 2013 in Kraft getretene 10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG). Von ihren Familienange-hörigen getrennte Spätaussiedler haben jetzt ein Recht auf eine nachträgliche Einbeziehung ihrer Ehegatten und Abkömmlinge in ihre Aufnahmebescheide. Dies ist eine gute und menschliche Regelung zur Familienzusammenführung auf die die Betroffenen lange gewartet haben. Sie wird dazu beitragen, dass viele Deutsche aus Russland ihren Lebensabend im Familienkreis, wo sie Pflege und Fürsorge erhalten, verbringen können.
Ebenso positiv ist eine weitere Änderung des BVFG, mit der das Gesetz den Nachweis des Bekenntnisses zum Deutschtum erleichtert. Neben der Erklärung zur deutschen Nationalität ist nun auch das Bekenntnis auf andere Weise, nämlich durch deutsche Sprachkenntnisse, die das einfache Sprechen und Verstehen beinhalten müssen, oder durch familiär vermittelte deutsche Sprachkenntnisse möglich. Das Gesetz verzichtet auf das Erfordernis der Sprachkenntnisse, wenn diese wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht vorliegen können.
Für die nach Deutschland zuziehenden Personen bedarf es guter Startchancen durch Integrationsmaßnahmen, die insbesondere auf Sprachförderung und Berufsanerkennung bzw. Qualifizierung ausgerichtet sind. Auch diese Zuziehenden werden unter guten Integrationsbedingungen ein Gewinn für unser Land.