Mit dem heutigen 31. Januar läuft die Frist aus, Zahlungen aus dem Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung zu beantragen. Von bisher 48.543 fertig bearbeiteten Anträgen wurden laut Mitteilung der Bundesregierung lediglich 13.483 genehmigt (Stand 26. Januar 2024). Gestellte Anträge aus dem Personenkreis der Spätaussiedler werden überproportional häufig abgelehnt. Hierzu erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius:
Aussiedler und Spätaussiedler, die von Altersarmut betroffen oder akut davon bedroht sind, brauchen dringend eine Anpassung der Fremdrentengesetzgebung, wie sie der BdV seit vielen Jahren immer wieder fordert. Dies zeigt sich auch in den Zwischenergebnissen des „Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Bereich der Spätaussiedler, der jüdischen Kontingentflüchtlinge und in der Ost-West-Rentenüberleitung“, für den die Möglichkeit zur Antragstellung heute ausläuft.
Eine halbe Milliarde Euro hat die Bundesregierung ohne die Beteiligung einzelner Bundesländer in der Umsetzung eines Koalitionsbeschlusses zur Verfügung gestellt. Beim aktuellen Stand von ca. 165.000 Anträgen ist schon jetzt klar, dass diese Mittel nicht ausgeschöpft werden können. Noch klarer wird dies, wenn man sich die Zahlen des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor Augen führt, wonach bislang nur knapp jeder dritte Antrag positiv beschieden wurde.
Mehr als die Hälfte der eingegangenen Anträge kommen aus dem Personenkreis der Spätaussiedler. Zum Stichtag heute ist die Quote der ablehnenden Bescheide im Verhältnis zu den zwei anderen Antragstellergruppen überproportional hoch. Es ist zu befürchten, dass dieser Trend sich fortsetzt und verstetigt. Grund dafür sind die politisch willkürlich gesetzten Stichtagsregelungen, die der BdV von Anfang an kritisiert hat.
Mit der Begrenzung, dass nur Spätaussiedler antragsberechtigt sind, die zudem vor dem 1. April 2012 nach Deutschland gekommen und zu dem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre alt gewesen sein müssen, werden mehrere Zehntausende von sozialer Not betroffene Menschen ausgeschlossen. Das ist angesichts der jetzt bekannt gewordenen Antragszahlen und Bescheidquoten sowie angesichts der Not unverantwortlich. Damit verfehlt der Härtefallfonds sein Ziel.
Wünschenswert wäre es, nochmals neu über die willkürlichen und in den Gruppen unterschiedlichen Stichtage zu verhandeln, um sicherzustellen, dass diese soziale Geste der Einmalzahlung so viele Notleidende wie möglich erreicht. Es ist befremdlich, dass die „übrigbleibenden“ Mittel nach Plänen der Bundesregierung „an die Staatskasse zurückgehen“ sollen, statt an Betroffene ausgezahlt zu werden.
Klar ist auch, dass die Altersarmut in den betroffenen Personenkreisen nicht mit einer geringen Einmalzahlung im Rahmen eines Härtefallfonds gelindert werden kann. Im Fall der Aussiedler und Spätaussiedler kann dies nur durch lange überfällige Anpassungen im Fremdrentenrecht gelingen. Der BdV hat hierzu bereits mehrfach fachlich begründete Vorschläge gemacht, die den Haushalt kaum belasten würden und gleichzeitig ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zum sozialen Frieden wären.
So gilt es etwa, die Anzahl der anrechenbaren Entgeltpunkte endlich zu erhöhen oder die pauschale 40%ige Kürzung der Entgeltpunkte für im Ausland geleistete Kindererziehungszeiten abzuschaffen.
Aussiedler und Spätaussiedler mit ihrer Leistungsbereitschaft und ihren Familienstrukturen waren, sind und bleiben ein Gewinn für unser Land. Sie tragen maßgeblich zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme bei, wirken dem Fachkräftemangel unmittelbar entgegen und stärken dadurch die Wirtschaftskraft Deutschlands. Sie sind in die Heimat ihrer Vorfahren zurückgekehrt, weil Deutschland ihr Kriegsfolgeschicksal bis heute anerkennt. Es wird Zeit, dass auch die daraus folgenden sozialen und gesellschaftlichen Verpflichtungen vollumfänglich wahrgenommen werden.
Wir werden unsere Forderungen weiterhin mit Nachdruck gegenüber den Verantwortungsträgern in Regierung und Parlamenten vertreten.