Zur aktuellen Mediendebatte um die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) erklärt der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Stephan Mayer, MdB:
Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und das Dokumentationszentrum im Deutschlandhaus sind das Ergebnis eines langen politischen und gesellschaftlichen Prozesses. Der Bund der Vertriebenen hat gemeinsam mit der Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen diesen Prozess maßgeblich initiiert. Die Errichtung dieser Stiftung auf bundesgesetzlicher Grundlage ist und bleibt eine erinnerungspolitische Notwendigkeit sowie Ausdruck gesamtstaatlicher Verantwortung.
Der BdV begleitet die Arbeit von Stiftung und Dokumentationszentrum seit Beginn konstruktiv über seine Mitglieder im Stiftungsrat. Er hat sich stets zur Stiftung bekannt und betont, dass im Dokumentationszentrum im Herzen Berlins mit historischer Klarheit, inhaltlicher Substanz und im Geiste der Versöhnung die Geschichte von Flucht und Vertreibung sowie das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen und Flüchtlinge angemessen vermittelt werden soll.
Ausschreibung der Stiftungsdirektion verfolgt klares Ziel
Die aktuell in den Medien geführte Debatte über die Stiftung weist eine deutliche Schlagseite auf. Die Ausschreibung der Stiftungsdirektion im Rahmen einer turnusgemäß anstehenden Personalentscheidung verfolgt vor allem das Ziel, den gesetzlichen Rahmen und die konzeptionelle Schwerpunktsetzung von Stiftungsarbeit und Dauerausstellung klarer zur Geltung zu bringen. Dazu gehört auch, im Rahmen einer weiterentwickelten Zukunftsvision den Versöhnungsauftrag stärker in den Blick zu nehmen und die Reichweite der Ausstellung zu erhöhen. Solche Entscheidungen erfolgen im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten des Stiftungsrates und sind Ergebnis pluraler Willensbildung.
Mutmaßungen, es gehe dem BdV um eine Umdeutung wider europäische Interessen, weisen wir entschieden zurück. Gerade der BdV und seine Landsmannschaften haben noch zu Zeiten des Warschauer Paktes und nach dessen Zerfall maßgeblich zur grenzüberschreitenden Verständigung beigetragen – zunächst auf der Ebene von Mensch zu Mensch und später immer stärker auch auf institutioneller Ebene. Dies prägt unseren Einsatz bis heute. Ausdruck dessen sind etwa Jugendcamps, gemeinsame Friedensmärsche, regelmäßige erinnerungspolitische Formate mit internationaler Beteiligung ebenso wie die Tatsache, dass der Sudetendeutsche Tag in diesem Jahr erstmals nicht in Deutschland, sondern in Tschechien stattfindet.
Stiftungszweck erfüllen – Versöhnung auch nach innen denken
Ganz in diesem Sinne steht der BdV auch zum Stiftungszweck. Dieser umfasst laut Gesetz ausdrücklich die Erinnerung an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und „im Geiste der Versöhnung“. Konzeptionell gehört dazu die Entwicklung und Weiterführung einer Dauerausstellung, die einem breiten Publikum Ursachen, Ablauf und Folgen von ethnischen Säuberungen in Europa präsentiert, „wobei Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen den Schwerpunkt bilden“. Daran muss sich die Arbeit der Stiftung messen lassen.
Darüber hinaus wurde die Stiftung auch mit dem Ziel gegründet, die deutsche Gesellschaft mit dem Schicksal der Heimatvertriebenen zu versöhnen und deren Geschichte dauerhaft im nationalen Gedächtnis zu verankern. Die aktuelle Debatte zeigt, dass dieser Auftrag weiterhin aktuell ist und einer fortgesetzten, sorgfältigen Ausgestaltung sowie einer empathischen Vermittlung bedarf.
Verantwortung der Gremien achten
In der Gremienarbeit entspricht es dem Selbstverständnis des BdV, interne Beratungen nicht über die Medien zu flankieren, sondern die satzungsrechtliche Rolle des Stiftungsrates als zentrales Entscheidungsorgan zu achten. In diesem Sinne haben die BdV-Stiftungsräte als Vertreter der Betroffenen und ihrer Nachkommen dort stets offen und argumentativ ihre unterschiedlichen Positionen eingebracht und demokratisch gefasste Beschlüsse respektiert. Dies werden sie auch weiterhin tun.
Daher ist es aus Sicht des BdV kritisch zu bewerten, wenn interne Prozesse und noch nicht abgeschlossene Beratungen über Medienberichte öffentlich vorgeprägt oder zugespitzt werden. Dies kann auch nicht im Sinne der Stiftung sein, da es ihre Arbeitsfähigkeit schwächt, die betroffenen Personen beschädigt und zugleich die Verantwortung der Gremien unterläuft sowie das Vertrauen in rechtsstaatlich verfasste Entscheidungsverfahren untergräbt.
Weitere Informationen:
1. Auszug aus dem DHMG: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
§ 16 Stiftungszweck [der unselbstständigen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung]
(1) Zweck der unselbständigen Stiftung ist es, im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken
an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der
nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten.
(2) Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:
- Errichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer Dauerausstellung zu Flucht und Vertreibung im 20.
Jahrhundert, den historischen Hintergründen und Zusammenhängen sowie europäischen Dimensionen und
Folgen; - Erarbeitung von Einzelausstellungen zu speziellen Aspekten der Gesamtthematik;
- Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen;
- Sammlung, Dokumentation und wissenschaftliche Auswertung einschlägiger Unterlagen und Materialien, insbesondere auch von Zeitzeugenberichten;
- Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und Forschungseinrichtungen.
2. Auszug aus der Stiftungskonzeption, 2012
"Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung versteht sich als deutschlandweit einzigartiger, gesamteuropäisch verankerter und international sichtbarer Lern- und Erinnerungsort zur Geschichte von Zwangsmigration im 20. Jahrhundert und ruht auf zwei Säulen: Die Dauerausstellung präsentiert einem breiten Publikum Ursachen, Ablauf und Folgen von ethnischen Säuberungen in Europa, wobei Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen den Schwerpunkt bilden. Das Dokumentations- und Informationszentrum bietet vertiefende Bildungsangebote und Forschungsmöglichkeiten an und fungiert als spezialisierte Institution zur Vermittlung von Forschungsergebnissen zu deutscher, europäischer und globaler Zwangsmigration.”
3. Auszug aus der Konzeption zur Dauerausstellung, 2017
- “Hiermit legt die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung erstmals ein integriertes Konzept für die Dauerausstellung vor. Es wurde auf der Grundlage der Stiftungskonzeption von 2012 und unter Beibehaltung der darin festgelegten Schwerpunktsetzung erarbeitet.”
- “Mit diesem Ausstellungskonzept wird die in der Stiftungskonzeption von 2012 festgelegte Schwerpunktsetzung und Kontextualisierung erfüllt und weiterentwickelt. Die Präsentation erinnert besonders an Vertreibung und Flucht der Deutschen und ordnet diese doppelt ein: im ersten Ausstellungsteil mittels einer europäischen Perspektive auf Zwangsmigrationen vor allem im 20. Jahrhundert und im zweiten Ausstellungsteil durch die Einbettung in den Kontext des Zweiten Weltkriegs und die NS-Expansions- und Vernichtungspolitik. Auch der dritte Teil über die Geschichte der Flüchtlinge und Vertriebenen nach 1945 ist einer europäischen Perspektive verpflichtet.”

