Schutzsuchenden, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland kommen, wird neben der Anerkennung des vorläufigen Schutzstatus auch der Zugang zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ermöglicht. Dies hat die Bundesregierung jetzt entschieden. Dazu erklärt der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Dr. Bernd Fabritius:
„Die MBE ist ein tragendes Element der Integrationsarbeit in Deutschland. Viele Organisationen leisten hier wertvolle Arbeit. Da die MBE-Beraterinnen und -Berater des BdV in der Tradition der Aussiedlerberatungen stehen und bis heute erste Anlaufstelle für deutsche Spätaussiedler sind, bündeln gerade sie Qualifikation, Engagement und Erfahrung mit den notwendigen Sprachkenntnissen, um die jetzt aus der Ukraine kommenden Menschen zielgerichtet zu unterstützen. Außerdem können viele der BdV-Berater aufgrund ihres eigenen Lebensweges besonders empathisch auf das Schicksal von Heimatverlust und Neuanfang eingehen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die MBE jetzt für Flüchtlinge aus der Ukraine geöffnet wurde.“
Gleichzeitig erinnert Fabritius daran, dass Krieg und Gewalt auch viele der heute noch in der Ukraine lebenden Deutschen dazu zwingt, die Heimat zu verlassen, um sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen. Für die Betroffenen war zeitnah die Möglichkeit geschaffen worden, ihre Anträge zur Aufnahme als Spätaussiedler direkt bei der zuständigen Aufnahmestelle in Friedland zu stellen.
„Bei der Antragstellung in Friedland müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für die Aufnahme bereits erfüllt sein: Abstammungsnachweis, Sprachkenntnisse und Bekenntnis zur deutschen Nationalität“, erinnert der BdV-Präsident. Wer dies noch nicht gewährleisten könne, habe die Möglichkeit, für eine Übergangsfrist von maximal sechs Monaten den vorläufigen Schutzstatus als Kriegsflüchtling aus der Ukraine in Anspruch zu nehmen. „Dies nimmt die Härte von all jenen Deutschen aus der Ukraine, die sich im Krisen- und Kriegsgebiet nicht um Dokumente oder Sprachkurse bemühen konnten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, dies im Rahmen des vorläufigen Aufenthaltsrechtes nachzuholen, über das sie etwa auch an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen können. Die MBE-Berater des BdV werden sie hierbei nach Kräften unterstützen“, so Fabritius.