Zum 100. Jahrestag des Beginns des Völkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich am 25. April 2015 erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:
Die Vertreibungen und der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich vor 100 Jahren müssen wahrheitsgemäß aufgearbeitet und thematisiert werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Verständigung zwischen den beteiligten Völkern. Nur dadurch kann die Erinnerung an das Schicksal und an das Leid der Opfer und Hinterbliebenen angemessen bewahrt werden. Das ist kein Angriff auf das Ansehen der modernen Türkei des 21. Jahrhunderts: Ein Staat, der auch zu den dunkelsten Seiten der eigenen Geschichte steht, zeigt Stärke und wahre Souveränität.
Bis zu 1,5 Millionen Menschen – Armenier, aber auch Aramäer, Assyrer und Griechen – wurden während des Genozids ab dem 25. April 1915 getötet. Gerechtfertigt wurden die damaligen, massiven Menschenrechtsverletzungen mit dem trügerischen Ziel eines konfliktfreien, „ethnisch homogenen“ Staates. Die Ereignisse im Osmanischen Reich wurden zu einem Vorbild für viele weitere „ethnische Säuberungen“ in der Folgezeit. Damit ist dieser Völkermord fester Teil der Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts.
Auch um daran zu erinnern, hat der BdV mit seinem Leitwort „Vertreibungen sind Unrecht – gestern wie heute“ erneut seinen jahrzehntelangen Einsatz für die Einhaltung sämtlicher Menschenrechte und gegen Vertreibungen weltweit bekräftigt.
Ob 100 Jahre nach dem Völkermord an den Armeniern oder 70 Jahre nach der Vertreibung von rund 15 Millionen Deutschen aus ihren angestammten Heimat- und Siedlungsgebieten: Vergangenes, bis heute wirkendes Unrecht muss beim Namen genannt werden, um die noch immer bestehenden Wunden zu heilen. Nur so lässt sich erfolgreich die Zukunft gestalten.