Sächsisches Kabinett beschließt Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung

Dazu erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:

Ich freue mich darüber, dass das sächsische Kabinett den Beschluss des sächsischen Landtages, auch im Freistaat einen Gedenktag für die deutschen Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung einzuführen, umgesetzt hat und damit ein wirkungsvolles Zeichen der Solidarität mit ihrem Schicksal gesetzt hat. Insbesondere die Heimatvertriebenen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hatten jahrzehntelang darunter zu leiden, dass ihr Leid offiziell tabuisiert wurde und ihnen Repressionen drohten, wenn sie über ihre Herkunft und Kultur oder gar ihre heimatlichen Dialekte sprachen.

Der Gedenktag ist auch ein wichtiges Zeichen der Anerkennung ihres Beitrags zum Aufbau des Freistaates Sachsen und ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Impulse. Damit ist Sachsen das dritte Bundesland nach Bayern und Hessen, das diesen Gedenktag einführt. Dieser soll, wie auch in Hessen und in Bayern, jährlich am zweiten Sonntag im September stattfinden. Erstmals am 14. September 2014.

Ich wünsche mir, dass weitere Bundesländer und auch der Bund diesem Beispiel folgen und sich der Aufgabe stellen, das Schicksal und die Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen im Gedächtnis unserer Nation zu erhalten.