Vergewaltigungen im Krieg sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit

UN-Resolution einstimmig begrüßt

Zu der vom UN-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution gegen jegliche Form sexueller Gewalt im Krieg erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:

Der UN-Sicherheitsrat hat mit der Resolution 1820 eine der wichtigsten Erklärungen seit seinem Bestehen abgegeben. Sie enthält in ihrem Kern die Aufforderung an Kriegsparteien, sofort jegliche Form von sexueller Gewalt gegen Zivilisten einzustellen und Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.

Der Bund der Vertriebenen begrüßt die UN-Resolution, weil sie jegliche Form der sexuellen Gewalt im Krieg als Menschenrechtsverbrechen einstuft. Es ist gut, dass Vergewaltigungen, insbesondere wenn sie gezielt als Mittel des Krieges angewandt werden, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet und künftig die Täter verfolgt und vom internationalen Strafgerichtshof abgeurteilt und bestraft werden können. Der BdV hat dies in seinen Erklärungen und öffentlichen Ansprachen seit langem gefordert.

Massenvergewaltigungen gehörten in vielen Fällen zum Arsenal kriegführender Armeen. Ein dokumentiertes Beispiel ist das Vorgehen der Sowjetarmee am Ende des Zweiten Weltkrieges und während der Besatzungszeit gewesen, deren Kriegspropaganda geradezu dazu aufgefordert hat, die Frauen in eroberten gegnerischen Gebieten zu vergewaltigen. Gerade die deutschen Heimatvertriebenen haben gegen Ende des Krieges und noch lange danach die ganze Härte dieser Art Verbrechen am eigenen Leibe zu spüren bekommen.

Der Bund der Vertriebenen steht aus dieser Erfahrung heraus auch fest an der Seite der Opfer von Vergewaltigungen in heutigen Konflikten.  Wenn gemeldet wird, dass gezielte Vergewaltigungen in verschiedenen Teilen von Afrika und Asien bei Konflikthandlungen zunehmen, dann ist ein energisches Einschreiten dringend geboten. Die Resolution 1820 ist ein guter und notwendiger erster Schritt dazu.