Zu dem Beschluss des sächsischen Landtages auch im Freistaat einen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung der Deutschen einzuführen, erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:
Ich begrüße es sehr, dass der sächsische Landtag in seiner gestrigen Sitzung beschlossen hat, jährlich jeweils am zweiten Sonntag im September, einen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung einzuführen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit dem Schicksal der deutschen Vertriebenen und Aussiedler durch die schwarz-gelbe Koalition unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislav Tillich. Gerade in der DDR erlitten die Heimatvertriebenen ein Sonderschicksal: Ihr Leid wurde über Jahrzehnte offiziell tabuisiert. Den Opfern von Flucht und Vertreibungen drohten Repressionen, wenn Sie über ihre Herkunft und eigene Kultur oder gar nur ihre heimatlichen Dialekte sprachen.
Damit ist Sachsen das dritte Bundesland nach Bayern und Hessen, das diesen Gedenktag an die eigenen Opfer einführen wird. Die Vertriebenen danken dem Land Sachsen für seinen beherzten Schritt.
Ich hoffe, dass sich nun auch der Bund diesen guten Vorbildern anschließt. Denn die Bewahrung und Aufarbeitung unserer Geschichte ist eine gesamtgesellschaftliche, bundesweite Aufgabe. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte bundesweite Gedenktag in Erinnerung an die Vertreibung Deutscher muss schnell eingeführt werden. Das ist nicht nur ein Zeichen der Solidarität mit den Heimatvertriebenen, sondern macht deutlich, dass diese größte Massenvertreibung einer Volksgruppe ein gesamtdeutsches Schicksal ist, das alle - auch die Nichtvertriebenen - angeht. Seit dem Dreißigjährigen Krieg hat es für Deutschland keine vergleichbar dramatische Bevölkerungsumwälzung gegeben. Diese Vertreibung war keine gerechte Strafe für die nationalsozialistische Terrorherrschaft, sondern bereits damals völkerrechtswidrig.