Im Hinblick auf die am 26. September 2021 bevorstehende Bundestagswahl fordert die Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen sämtliche zur Wahl stehenden Parteien auf, die Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler und ihrer Verbände als Teil der bundesdeutschen Gesellschaft sowie der deutschen Minderheiten in deren Heimatgebieten weiterhin in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen bzw. diese mit in ihre politische Arbeit einzubeziehen.
Siedlungs- und Schicksalsgeschichte der Deutschen in Ostmittel, Ost- und Südosteuropa sowie Flucht und Vertreibung der Deutschen aus den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten und die aus diesem Gesamtkomplex erwachsenen politischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge sind ein prägender Teil unserer gesamtdeutschen Geschichte und Erinnerungslandschaft. Der erinnerungs- und der grenzüberschreitende verständigungspolitische Einsatz sowie der lebendige Kulturerhalt durch die Kulturträger und ihre Verbände, durch nachkommende Generationen und durch eine Vielzahl an Menschen, die sich diesem kulturellen Erbe aus Überzeugung verpflichtet fühlen, sind daher gesamtgesellschaftlich relevante Anliegen, die eine zukunftssichere Förderung benötigen.
Gerade die Bundesförderung der Vertriebenen-Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes hat daran einen wesentlichen Anteil. Hier gilt es, den partizipativen Ansatz weiter zu stärken sowie sämtlichen geförderten Institutionen, insbesondere der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, eine dauerhafte Perspektive zu bieten. Kultur- und Erinnerungsarbeit muss in ihrer gesamten Vielfalt, von den zentralen Erinnerungsorten hervorgehobener Relevanz bis hin zu den lokalen Kleingruppen vor Ort, Wertschätzung und Förderung erfahren. Dezentrale Strukturen sind ein wesentliches Merkmal in der Arbeit der deutschen Vertriebenen und ihrer Verbände.
Angesichts der besonderen Geschichte und des Kriegsfolgenschicksals der Russlanddeutschen müssen zukünftige Bundesregierungen auch an der gesetzlich garantierten Aufnahme von Spätaussiedlern festhalten. Diese Volksgruppe wurde vor 80 Jahren, nach dem Überfall der Nationalsozialisten auf die Sowjetunion, aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit unter Generalverdacht gestellt und stellvertretend in Haftung genommen. Hunderttausende haben durch Verbannung und Deportation, Trudarmee und Zwangsarbeit aufgrund des sogenannten Stalin-Erlasses bis weit nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat und vielfach ihr Leben verloren. Bis heute wirken diese Ereignisse nach, zumal die Russlanddeutschen von Russland nach wie vor nicht vollständig rehabilitiert wurden.
Bis heute nutzen Jahr für Jahr viele Russlanddeutsche die Möglichkeit, als Spätaussiedler und somit als Deutsche nach Deutschland zu übersiedeln. Mit ihrer Eingliederungsbereitschaft, ihrem Fleiß und ihren Familienstrukturen sind sie ein wirtschaftlicher, kultureller und demografischer Gewinn für unser Land. Daher ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, rentenrechtliche Benachteiligungen endlich zu beseitigen und gesetzliche Regelungen dahingehend zu verbessern, dass auch Aussiedlern und Spätaussiedlern in Deutschland trotz langer und harter Erwerbsbiografien beim Renteneintritt nicht automatisch Grundsicherung und Altersarmut drohen. Darüber hinaus brauchen die zu uns Kommenden eine verlässliche Zusage, dass sie auch weiterhin in ihrem Bemühen unterstützt werden, in Deutschland heimisch zu werden.
Eine besondere Verpflichtung hat Deutschland außerdem für deutsche Minderheiten in unseren östlichen Nachbarländern sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Die dort lebenden Deutschen sind das verständigungspolitische Gegenstück zu den Vertriebenen und Spätaussiedlern in Deutschland und natürliche Erben einer oft jahrhundertealten Kultur- und Siedlungsgeschichte. Daher ist es uns wichtig, dass diese Minderheiten weiterhin in ihrem Sprach- und Kulturerhalt gefördert und stärker in die Auswärtige Kulturpolitik einbezogen werden.
In all diesen Anliegen war und ist das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten stets ein wichtiger und kompetenter Ansprechpartner. Daher setzen wir uns für den Fortbestand und die Stärkung dieses Amtes ein.