Zur Proklamation des Vertriebenengedenktages in Bayern und Hessen

Zur Unterzeichnung der Proklamation eines landesweiten Vertriebenengedenktages in den Ländern Hessen und Bayern durch die Ministerpräsidenten Volker Bouffier und Horst Seehofer erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:

Ich begrüße sehr, dass die Bundesländer Hessen und Bayern jeweils einen eigenen landesweiten Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation proklamiert haben. Beide Länder haben jeweils für sich beschlossen, ab 2014 immer den 2. Sonntag im September zu ihrem Landesgedenktag zu machen. Dafür gebührt dem Engagement der beiden Ministerpräsidenten Volker Bouffier und Horst Seehofer unser Dank und unsere Anerkennung.

Bayern und Hessen haben sich stets der Anliegen der Heimatvertriebenen und Aussiedler angenommen. Sie gehen auch dieses Mal vorbildlich und beispielhaft voran, wenn es um die Einführung eines nationalen Gedenktages für die Heimatvertriebenen geht.

Die Bewahrung und Aufarbeitung der Geschichte der Vertreibung wird dort als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen.

Mit diesem Beschluss haben sich Bayern und Hessen wieder als vorbildliche Patenländer für die

Heimatvertriebenen und Aussiedler gezeigt, in denen Millionen eine neue Heimat gefunden haben.

Sie demonstrieren damit auch, dass es wichtig ist, die Diskussion im eigenen Land zu führen. Bayern und Hessen tun dies bereits seit langem vorbildlich und setzen damit ein deutliches und sichtbares Zeichen der Solidarität mit den Heimatvertriebenen, das zum Nachdenken anregen sollte.

Die Bedeutung von  Heimat ist bereits in mehreren Landesverfassungen niedergelegt worden. Auch die Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen, die  Bestandteil unserer gesamtdeutschen Geschichte ist, und das gesamte Volk betrifft  muss im allgemeinen Gedächtnis bewahrt werden. Ein Gedenktag ist dazu ein gutes Mittel.

Wir hoffen, dass sich weitere Länder anschließen werden.