Zusagen der Bundesregierung in der Spätaussiedleraufnahme werden nicht eingehalten

"Armutszeugnis für die Ampel-Fraktionen"

Eine beabsichtigte Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) zu Erleichterungen in der Spätaussiedleraufnahme ist in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause nicht mehr auf die Tagesordnung gekommen. Hierzu erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius:

Die Erwartungen im Hinblick auf eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes und Erleichterungen in der Spätaussiedleraufnahme waren nach einem durch die Verwaltung restriktiv ausgelegten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2021 und von der Ampelregierung daraufhin 2022 eingeführten Verfahrensverschlechterungen bei allen Betroffenen groß. Leider wurden sie jetzt vorerst bitter enttäuscht.

Die Bundesregierung hatte spätestens seit dem Jahresempfang des Bundes der Vertriebenen deutliche und auch empathische Signale ausgesandt, dass zumindest zur früheren Aufnahmepraxis vor 2021/2022 zurückgekehrt werden kann. Der BdV und mit ihm die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, aber auch die betroffenen Selbstorganisationen der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hatten die neue Verwaltungspraxis öffentlich kritisiert und Änderungen gefordert.

Erwartungen enttäuscht: BVFG-Änderung kommt nicht voran

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik MdB, sagten daraufhin zu, dass eine Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause in die parlamentarische Beratung gebracht werden solle. Dementsprechend hat das BMI einen Entwurf erarbeitet, zu welchem der BdV in der Verbandsanhörung wichtigen Ergänzungsbedarf angemeldet hatte und in der letzten Sitzungswoche von den Regierungsfraktionen in die Beratungen eingebracht werden sollte.

Dass die angekündigte Einbringung jetzt laut Presseberichten aufgrund von Differenzen in völlig anderen Politikbereichen nicht geschehen ist, kann nur als fehlendes Verständnis für die Dringlichkeit des Anliegens und herzloses politisches Geschacher verstanden werden. Hinter der notwendigen BVFG-Änderung stehen menschliche Schicksale, die gerade jetzt – im Krieg Russlands gegen die Ukraine, beiderseits der Grenze – von Gewalt, Verfolgung und Diskriminierung betroffen sind und unseren Beistand brauchen. Dies außer Acht zu lassen und das Thema als Druckmittel für andere Ziele zu missbrauchen, ist ein Armutszeugnis für die Ampel-Fraktionen, die das zugelassen haben. 

Für den BdV ist klar: Die Änderung des BVFG muss kommen und möglichst weitgehend das Problem „Gegenbekenntnis“ abräumen. Außerdem bleiben wir bei unserer Forderung eines Ministererlasses, der den Wertungswiderspruch „vorübergehender Fluchtstatus – endgültige Wohnsitzaufgabe“ auflöst und deutlich erklärt, dass auch eine längere kriegsbedingte Flucht nicht zu einem Verlust des Anspruchs auf Aufnahme als Spätaussiedler führen darf.