Zum Jahresende hat der Deutsche Bundestag endlich die Grundlage für eine humanitäre Geste für zivile deutsche Zwangsarbeiter geschaffen und damit eine langjährige Forderung des Bundes der Vertriebenen (BdV) aufgegriffen. Am 27. November 2015 hat der Bundestag den Bundeshaushalt für 2016 verabschiedet und damit auch den vom Haushaltsausschuss eingebrachten Beschluss einer symbolischen Zwangsarbeiterentschädigung auf eine finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt.
Nach dem Beschluss sollen „ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit während des Zweiten Weltkriegs und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“, einen einmaligen Anerkennungsbetrag erhalten. So sollen in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro eingesetzt werden. Für 2016 sind 20 Millionen Euro, für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 15 Millionen Euro Entschädigungsmittel eingeplant.
„Ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, eines der Hauptanliegen des Bundes der Vertriebenen endlich entscheidend voranzubringen“, kommentierte BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB dies in einer ersten Stellungnahme.
Seit Jahrzehnten hat der BdV auf das Sonderschicksal dieser Menschen hingewiesen, das deutlich über das allgemeine Kriegsfolgenschicksal hinausgeht. Es ist Teil vieler deutscher Familiengeschichten. Deutsche Zwangsarbeiter waren vor allem Frauen, alte Menschen und Kinder, die ohne persönliche Schuld unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen wurden.
Die Umstände der Zwangsarbeit waren so verschieden wie die Lebensschicksale dieser Menschen: Manche wurden an ihren Wohnorten durch Maßnahmen fremder Staatsgewalt unmittelbar zwangsverpflichtet, manche von ihrem Wohnort zur Zwangsarbeit in Lager verschleppt, manche auf der Flucht aufgegriffen und in die Weiten Russlands deportiert und manche aufgrund staatlicher Weisungen in Massentransporten weit weg von ihren Heimatorten verbracht.
Für alle diese Schicksale gilt: Tod, Angst, Kälte, Hunger, Krankheit und Entkräftung haben viele das Leben, alle aber Lebenszeit und Lebensqualität gekostet. Diejenigen, die heute noch leben, können von den unmenschlichen und brutalen Haft-, Lager- und Lebensbedingungen und ihren bis heute nicht überwundenen Traumata berichten. Viele haben ihre Erlebnisse in Buchform gegossen, um sie der Nachwelt als Mahnmal zu hinterlassen. Herta Müller z.B. verarbeitete in ihrem Roman Atemschaukel, nach dessen Erscheinen sie mit dem Literaturnobelpreis ausgezeichnet wurde, auch die Erinnerungen des Georg-Büchner-Preisträgers Oskar Pastior.
BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB bedauerte, „dass viele Betroffene die nunmehr beschlossene Entschädigung nicht mehr erleben können.“ Er freute sich aber umso mehr „mit denen, die diese symbolische Anerkennung ihres Leides noch erfahren.“ Gerade die zivilen deutschen Zwangsarbeiter seien oft als „menschliche Kriegsreparationen“ verschleppt worden und erführen nun eine späte Wiedergutmachung. Dafür habe er sich im Bundestag eingesetzt.
Erika Steinbach MdB, die die Entschädigungsforderung als ehemalige BdV-Präsidentin gemeinsam mit den jeweiligen BdV-Präsidien über Jahre federführend immer wieder erhoben hatte, erklärte: „Es ist großartig, dass diese Geste für die deutschen Zwangsarbeiter nach zahllosen Verhandlungen nun doch noch möglich gemacht wird. Diese humanitäre Geste ist ein Gebot der Gerechtigkeit.“ Den Schwächsten der Schwachen werde auf die Art etwas von ihrer Würde zurückgegeben, betonte die heutige BdV-Ehrenpräsidentin.
Auch der Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter widmete sich dem Thema mit Akribie und Hartnäckigkeit. Schon im Jahr 2000 vor allem durch die Landsmannschaft der Oberschlesier und die Landsmannschaft Schlesien initiiert, ermittelte er Betroffene in Einzel- und Sammelvorgängen und übergab seine Ergebnisse 2009 dem Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth. Viele tausend Namen von Kindern, Frauen und Männern, die von Zwangsarbeit betroffen waren, fanden so ihren Weg ins Bundesarchiv.
Immer wieder unterstützten auch die Unionsparteien sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Forderung zur Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter. Zuerst geschah dies 2003 mit einem Antrag des damaligen innenpolitischen Sprechers und heutigen Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Hartmut Koschyk MdB an den Deutschen Bundestag. In der CDU war es etwa der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU – Union der Vertriebenen und Flüchtlinge – und ehemalige langjährige BdV-Vizepräsident Helmut Sauer, der das Schicksal deutscher Zwangsarbeiter innerhalb der OMV und auch z.B. auf CDU-Parteitagen thematisierte und auf diesem Wege mit in den Deutschen Bundestag trug. Dort wurde das Anliegen insbesondere von der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten unter deren jeweiligen Vorsitzenden aufgenommen und so von einer weiteren Seite in die Gremienarbeit der Fraktion eingebracht. Klaus Brähmig MdB, derzeitiger Vorsitzender der Gruppe, freute sich daher ebenfalls über die symbolische Anerkennung, die eine wichtige Geste der Wertschätzung für diese große Opfergruppe sei.
Die Rahmenbedingungen der nun beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung werden durch das Bundesministerium des Innern erarbeitet. Der BdV wird sich als Gesamtverband dafür einsetzen, dass diese schnell erstellt und ohne formal unerfüllbare Bedingungen umgesetzt werden. Die Richtlinien müssen dem symbolischen Charakter der Entschädigung, dem Schicksal sowie dem hohen Lebensalter der Betroffenen und deren Angehörigen gerecht werden und dürfen sie nicht überfordern. Berücksichtigt werden muss auch, dass Zwangsarbeit meist nicht bescheinigt wurde und die Geschehnisse über 70 Jahre zurückliegen. Dies gilt besonders im Hinblick auf die noch in den Heimatgebieten verbliebenen Betroffenen.
Sobald die Antragsmodalitäten bekannt sind, wird der BdV darüber informieren und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen.