Härtefallfonds für deutsche Spätaussiedler nimmt Fahrt auf

Anträge im Internet abrufbar


Seit dem 17.01.2023 liegen die Antragsformulare für den von der aktuellen Bundesregierung ausgestalteten Härtefallfonds für jüdische Kontingentflüchtlinge, deutsche Spätaussiedler und Härtefälle aus der Ost-West-Überleitung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor.

Der Bund der Vertriebenen begrüßt, dass bedürftige Rentner aus den Reihen der Spätaussiedler nunmehr eine Einmalzahlung über einen von der Bundesregierung geschaffenen Härtefallfonds beantragen können. Es bleibt bedauerlich, dass dies nicht im ursprünglich angedachten Umfang und unter Ausschluss der Gruppe der Aussiedler geschieht. Ziel des BdV bleiben Korrekturen im Fremdrentenrecht.
 

Die Härtefallregelung für deutsche Spätaussiedler


Ab dem 18.01.2023 kann der Antrag auf diese pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30.09.2023. 

Wer bekommt die Einmalzahlung von 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds?

Anspruchsberechtigt sind laut Antragsformular Personen, wenn sie nachfolgende Kriterien erfüllen. Es müssen alle vier Kriterien zutreffen.  

Der Antragsteller muss

  1. Spätaussiedler nach § 4 BVFG sein und damit nach dem 31.12.1992 Aufnahme in Deutschland gefunden haben
  2. vor dem 01.04.2012 in Deutschland Aufnahme gefunden haben
  3. bei Aufnahme in Deutschland das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben 
  4. damit vor dem 01.04.1962 geboren sein
  5. am 01.01.2021 Rente bezogen haben, die monatlich unter 830 Euro liegt (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Anspruchsberechtigt sind nur Spätaussiedler nach § 4 BVFG, also nicht auch die Ehegatten und auch nicht Abkömmlinge nach § 7 BVFG. Die Spätaussiedlerbescheinigung ist beizufügen. Ebenso ausgeschlossen sind Aussiedler und Vertriebene, die vor dem 01.01.1993 in Deutschland Aufnahme gefunden haben und Spätaussiedler, die nach dem 31.03.2012 nach Deutschland eingereist sind, sowie Spätaussiedler, die bei Aufnahme das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Die pauschale Einmalzahlung erhalten nur die Spätaussiedler, die zum Stichtag 01.01.2021 weniger als 830 Euro Rente ausgezahlt bekommen haben. Dabei sind im Rahmen der Antragstellung auch ausländische Renten und Grundrentenzuschläge anzugeben.

Antragstellung

Die pauschale Einmalzahlung wird nur auf Antrag gewährt. Das 4 - seitige Antragsformular ist online verfügbar unter

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/haertefallfonds-antragsformulare-liegen-vor.html 

und kann sowohl online als auch handschriftlich ausgefüllt werden. 

Wenn Sie den  Antrag online ausfüllen möchten, können Sie das über folgenden Link tun: https://bit.ly/3QPdTAa. Anschließend drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken ihn samt geforderten Nachweisen per Post an die Adresse, die auf der ersten Seite des Formulars angegeben ist. Ein elektronischer Versand ist nicht möglich. 

Wenn Sie den Antrag per Hand ausfüllen möchten, so finden Sie das Formular als PDF-Datei unten bzw. unter den o.g. Link. Drucken Sie es aus, füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es und schicken es samt der geforderten Nachweise per Post an die Adresse, die auf der ersten Seite des Formulars angegeben ist.

ACHTUNG: Bitte senden Sie den Antrag nur an die Adresse der Stiftung Härtefallfonds in Bochum, NICHT an den Bund der Vertriebenen oder andere Adressen.

WICHTIG: Bei Beantragung dieser Einmalzahlung wird die Berücksichtigung im Falle einer später doch noch durchgesetzten Rücknahme der ungerechten FRG-Kürzungen nicht ausgeschlossen! Deswegen wird allen möglichen Berechtigten empfolen, den nötigen Antrag rechtzeitig zu stellen. Ein Risiko ist damit nicht verbunden. Die Leistung ist steuer- und anrechnungsfrei.

Weitere Informationen 

Für Fragen oder weitergehende Informationen steht Ihnen die Hotline des  "Härtefallfonds" von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-7241634 zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse lautet: gst(at)stiftung-haertefallfonds.de

Die Postanschrift lautet: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum