Rechtsform und Organisation
Rechtsform
Der Bund der Vertriebenen ist der Zusammenschluss der in 18 Landsmannschaften, 15 Landesverbänden und 3 angeschlossenen Mitgliedsorganisationen organisierten Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler.
Er ist der einzige repräsentative Verband der rund 15 Millionen Deutschen, die infolge Flucht, Vertreibung und Aussiedlung in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden haben und noch finden. Er ist ein Vereinsverband; seine Mitgliedsverbände sind ihrerseits eingetragene Vereine.
Er ist als rechtsfähiger Verein beim Amtsgericht Bonn unter VR 2841 im Vereinsregister eingetragen. Wegen der Fürsorge für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler gemäß § 52, Abs. 2 Nr. 10 AO hat das Finanzamt Bonn-Außenstadt unter der Steuer-Nr. 206/5853/0204 die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Link zur Satzung des BdV in der Fassung vom 19. Juni 2023
Organisation
Seit dem Zusammenschluss der Landsmannschaften und Landesverbände am 27. Oktober 1957 und der endgültigen Konstituierung am 14. Dezember 1958 im Schöneberger Rathaus in Berlin ist für die Struktur des Bundes der Vertriebenen die zweigleisige Organisationsform kennzeichnend. Sie basiert auf den Landsmannschaften als Vertretung ihrer Heimatgebiete und deren deutscher Bevölkerung sowie auf den Landesverbänden als Vertretung aller in einem Bundesland organisierten Vertriebenen.
Der Bund der Vertriebenen verfügt damit über ein bundesweit verzweigtes Netz an Organisationen.
Landsmannschaften und Landesverbände
In 16 Landesverbänden und 18 Landsmannschaften sind rund 1,3 Millionen Mitglieder organisiert. Sie sind Mitglieder in den rund 6.000 regionalen Gliederungen und den über 1.000 Heimatkreisvereinigungen bzw. Heimatortsgemeinschaften.
Die Mitgliedschaft in den Landsmannschaften und Landesverbänden ist nicht auf Vertriebene beschränkt; dementsprechend befinden sich unter den Mitgliedern viele Nichtvertriebene.
Präsidium und Bundesversammlung
Die Bundesversammlung ist das oberste Organ des Bundes der Vertriebenen. In ihr sind alle Landsmannschaften und Landesverbände sowie die anderen Mitgliedsverbände durch Delegierte vertreten. Die Bundesversammlung legt die Leitlinien der gesamten Verbandsarbeit fest.
Das Präsidium bestimmt die Verbandspolitik in Verfolgung des Satzungszwecks. Es besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin, sechs von der Bundesversammlung zu wählenden Vizepräsidenten und sechs weiteren Präsidialmitgliedern. Die Präsidentin des Frauenverbandes im Bund der Vertriebenen und der Präsident des Bauernverbandes der Vertriebenen sind ständige Mitglieder des Präsidiums.