Vor 60 Jahren, am 1. Januar 1951 nahm das UN-Flüchtlingswerk seine Arbeit auf. Dazu erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:
Ich gratuliere dem UN-Flüchtlingswerk zu 60 Jahren erfolgreicher Arbeit für vertriebene Menschen rund um den Erdball. Von den Anfängen über die Grundidee, Vertriebenen zu helfen, bis heute, hat das Hilfswerk viel geleistet, auch wenn man konstatieren muss, dass die deutschen Vertriebenen davon ausgenommen waren.
Unter dem Eindruck der Millionen von Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg in allen Teilen der Erde wurde es 1950 ins Leben gerufen und begann seinen Dienst am 1. Januar 1951. Der Schutz von Flüchtlingen ist die Kernaufgabe von UNHCR. Aus einer zunächst kleinen Organisation hat sich eine Rieseninstitution entwickelt, die als fester Bestandteil der Vereinten Nationen weltweit tätig ist.
UNHCR ist heute das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen und ist für Schutz und Unterstützung von Flüchtlingen in aller Welt zuständig. UNHCR setzt sich auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 weltweit dafür ein, dass Menschen, die von Verfolgung bedroht sind, in anderen Staaten Asyl erhalten. Ebenso befasst es sich mit Fragen der Staatenlosigkeit.
Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge zu finden wie etwa die freiwillige Rückkehr, die Integration im Aufnahmeland oder die Neuansiedlung in einem Drittland. Ebenso sind die vielen humanitären Hilfsprogramme hervorzuheben.
Es bleibt allerdings festzuhalten, dass weder das UNHCR in sechzig Jahren noch seine unmittelbaren Vorgänger UNRRA (UN Relief and Rehabilitation Administration 1945-47) und IRO (International Refugee Organization, 1947-1951) sich je für die deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen zuständig gefühlt haben und diese von den UN-Organisationen sehr bewusst und politisch gewollt nie unterstützt wurden. Auch daran muss erinnert werden, wenn an die 60-jährige Arbeit des UNHCR erinnert wird.