Antragsfrist endet am 31.12.2017

Antrag auf Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter jetzt stellen

Am 19. Juli 2017 fand die dritte Sitzung des Beirates zum Verfahren über die Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter statt. Die Beiratsmitglieder, u.a. BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB, wurden dabei über den Stand des Verfahrens informiert, den wir auf diesem Wege an die Mitgliedsverbände weitergeben wollen.

Bis zum 30.6.2017 sind 24.896 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen. Über 96 % der Antragsteller wohnen heute im Bundesgebiet und haben von hier aus ihre Anträge gestellt. Etwa 90 % der Antragsteller sind 80 Jahre und älter. Wegen des hohen Alters der Betroffenen hat die schnelle Bearbeitung der Anträge höchste Priorität. Allein die hohe Zahl der Anträge und ihre aufwändige Prüfung können im Einzelfall zu einer etwas verlängerten Bearbeitungsdauer führen. Häufig sind Rückfragen beim Antragsteller oder bei Behörden und anderen Einrichtungen notwendig. Das Bundesverwaltungsamt bearbeitet die Verfahren im Interesse der oft sehr betagten Antragsteller und mit Blick auf ihr erlittenes Schicksal die Verfahren besonders konzentriert und mit dem Ziel, ihnen für das erlittene schwere Schicksal die von der Richtlinie vorgesehene Anerkennung zukommen zu lassen.

Die Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung sind in der AdZ-Anerkennungsrichtlinie näher geregelt. Beim Fehlen besonderer Nachweise für die geleistete Zwangsarbeit ist es besonders wichtig, den Sachverhalt der Zwangsarbeit konkret, schlüssig und nachvollziehbar zu beschreiben. Dazu gehören auch die genaueren Umstände, wie Zeiträume, Orte, Art der Zwangsarbeit, Unterkunft und Verpflegung. Besonders wichtig ist dabei, dass die Arbeit unter Zwang stattgefunden hat, dazu gehört etwa auch die Beschreibung von möglichen Strafen und Sanktionen bei Nichterbringung der Arbeitsleistung.

Für die Antragsteller stehen vielfältige Hilfen bereit. Das Bundesverwaltungsamt hat eine Service-Telefonhotline unter der Nummer 022899358 - 9800 zur Verfügung gestellt. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ(at)bva.bund.de. Die Internetseite des BdV (www.bdvbund.de) bietet auf einer Sonderseite alle Informationen zur Antragstellung und die erforderlichen Unterlagen. Bei im Ausland wohnhaften ehemaligen deutschen Zwangsarbeitern helfen die Organisationen der deutschen Minderheit vor Ort bei der Antragstellung und können im Einzelfall sogar Unterlagen beglaubigen.

Die Antragsfrist läuft am 31.12.2017 aus. Anträge die später beim Bundesverwaltungsamt eingehen, können nicht mehr positiv beschieden werden. Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Der zur Antragstellung berechtigte Personenkreis muss daher bis zum 31.12.2017 seine Anträge an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm gerichtet haben. Später eingehende Anträge haben ohne Ausnahme keine Aussicht auf Erfolg.