Am 2. Juni 2016 wird der Deutsche Bundestag über einen fraktionsübergreifenden Antrag der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich abstimmen. Dazu erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:
Ethnische Säuberungen und Vertreibungen jeder Art sind Menschenrechtsverletzungen. Nach wie vor werden diese leider als Mittel der Politik missbraucht. Durch den noch immer vielerorts herrschenden Irrglauben an konfliktfreie „ethnisch homogene“ Staaten wird die individuelle Identität von Menschen ganzer Volksgruppen verleugnet und deren kulturelle Identität an den Rand der Vernichtung gebracht. Die dadurch aufgerissenen Gräben lassen sich nur in mühsamen und langwierigen Prozessen wieder schließen.
Der im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stehende Antrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ ist als ein deutliches Signal an die Türkei und an Armenien zu verstehen: Die damaligen Ereignisse müssen beim Namen genannt und ungeschönt aufgearbeitet werden, um die Verständigung zwischen den beiden Ländern weiter voranzubringen.
Die Resolution verbindet diese Forderungen mit einer klaren Anerkennung der deutschen Mitverantwortung. Gerade mit Blick auf den Holocaust wissen wir, dass erst Licht auch in die dunkelsten Kapitel der eigenen Vergangenheit gebracht werden muss, ehe die zur Versöhnung ausgestreckte Hand ergriffen werden kann. Diese Haltung ist ein Zeichen von Stärke und sollte von jedem modernen und souveränen Staat erwartet werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund ist es gut und wichtig, dass die heute vor Ort an der Aufarbeitung Beteiligten im Antrag ermutigt werden, den oft schon eingeschlagenen Weg gemeinsam weiter zu beschreiten und ihre Anstrengungen zu intensivieren, wo Hindernisse sichtbar werden.
Ich unterstütze diesen Antrag, denn die richtigen Lehren aus der Vergangenheit sichern den Frieden in Zukunft.