Zur heutigen Änderung des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:
Ich begrüße es, dass der auf Initiative des Landes Niedersachsen im August vergangenen Jahres eingebrachte Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Änderung des BVFG heute mit den Stimmen aller Parteien, mit Ausnahme der Linken, verabschiedet worden ist.
Damit wird nun endlich einer zentralen Forderung des BdV zur Vermeidung von Härtefällen beim Zuzug von Spätaussiedlern nachgekommen.
Die bisherige Reglung führte zu unbilligen Härten bei der Aufnahme, weil an Grundkenntnissen der deutschen Sprache auch dann festgehalten wurde, wenn der Ehegatte oder Abkömmling aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder in einem vergleichbaren Fall nicht in der Lage dazu war.
Die jetzige Verbesserung der bisherigen restriktiven Vorschrift ist insbesondere dem Einsatz der CDU/CSU- Bundestagsfraktion und der FDP-Bundestagsfraktion zu verdanken.
Es ist zu hoffen, dass nunmehr auch das Bundesverwaltungsamt im Interesse der Betroffenen diese Änderung zügig umsetzt.