Der Bundesausschuss des Bundes der Vertriebenen hat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, sich weiterhin für eine humanitäre Geste gegenüber deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern und die Einführung eines Gedenktages an die Opfer von Flucht und Vertreibung einzusetzen.
Zwangsarbeiter
Wir halten an unserer Forderung nach einer humanitären Geste gegenüber deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern fest.
Das schwere Schicksal dieser Menschen, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer Staats- und Volkszugehörigkeit durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkriegs und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, stellt ein Sonderopfer dar, das über ein allgemeines Kriegsfolgenschicksal hinaus geht, aber bis zum heutigen Tag keine Würdigung und Anerkennung gefunden hat.
Eine Geste der Anerkennung für die Überlebenden der unmenschlichen und brutalen Haft- und Lagerbedingungen mit ihren dauerhaften seelischen und körperlichen Folgeschäden steht immer noch aus.
Schon in dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Jahre 2003 eingebrachten Antrag zur Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter, dem sich später auch die FDP angeschlossen hat, wird dies richtigerweise zum Ausdruck gebracht.
Wir fordern, endlich eine gesetzliche Grundlage für eine humanitäre Geste in Form einer Einmalzahlung für alle diejenigen Personen zu schaffen, die als Opfer von Gewalt und Willkür zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Dabei sollen auch die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland noch lebenden betroffenen Deutschen einbezogen werden. Das hohe Alter der von der Verschleppung und Ausbeutung Betroffenen erfordert eine zügige Lösung.
Gedenktag
Zum Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen und in Anerkennung ihres Beitrages zum Aufbau Deutschlands und zum friedlichen Miteinander in Europa ist es überfällig, einen „Nationalen Gedenktag“ einzurichten
Bislang haben alle Bundesregierungen den Beitrag der deutschen Heimatvertriebenen zum Aufbau Deutschlands und Europas gewürdigt. Die Einrichtung eines Nationalen Gedenktages wäre jedoch für die Betroffenen ein sichtbares Zeichen der Solidarität mit ihrem Schicksal. Für die Bundesrepublik wäre es die Erfüllung einer selbstverständlichen Pflicht, der ein Land gegenüber den Opfern unter seinen Staatsbürgern im Rahmen seiner Gedenkkultur nachkommen muss. Wenn man sich vor Augen hält, dass vom Schicksal der Flucht und Vertreibung nahezu ein Viertel der deutschen Bevölkerung betroffen ist, ist ein Gedenktag auch angesichts dessen, was heute alles mit einem Gedenktag gewürdigt wird, schon lange überfällig.