Die langjährige Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach MdB, wurde auf der heutigen Bundesversammlung mit überwältigender Mehrheit für weitere zwei Jahre gewählt.
Zu Vizepräsidenten wurden gewählt:
Dr. Bernd Fabritius
Wilhelm von Gottberg
Alfred Herold
Christan Knauer
Helmut Sauer
Albrecht Schläger
Zu weiteren Präsidialmitgliedern wurden gewählt:
Oliver Dix
Adolf Fetsch
Renate Holznagel MdL
Stephan Mayer MdB
Hartmut Saenger
Arnold Tölg
Die Bundesversammlung hat außerdem die im Anhang befindlichen Anträge beschlossen.
Beschlossene Anträge
Gerechtigkeit für deutsche Zwangsarbeiter – Ihr Schicksal muss endlich anerkannt und gewürdigt werden
Das schwere Schicksal deutscher Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer Staats- und Volkszugehörigkeit durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkriegs und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, hat bis zum heutigen Tag in der Kriegsfolgengesetzgebung keine Berücksichtigung gefunden. Es fällt weder unter das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz noch unter das Häftlingshilfegesetz noch unter das Heimkehrergesetz.
Es waren vor allem Frauen, alte Menschen und Kinder, die verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen wurden. Dabei wurden sie nicht nach vermuteter Schuld oder Unschuld ausgewählt sondern nur, weil sie Deutsche waren. Diejenigen, die die unmenschlichen und brutalen Haft- und Lagerbedingungen überlebten, haben unter dauerhaft seelischen und körperlichen Folgeschäden zu leiden.
Wir fordern daher von der Bundesregierung die gesetzliche Grundlage für eine humanitäre Geste in Form einer Einmalzahlung für alle diejenigen Personen zu schaffen, die als Opfer von Gewalt und Willkür zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Dabei dürfen die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland noch lebenden betroffenen Deutschen nicht ausgeschlossen werden. Die Einmalzahlung sollte vergleichbar den deutscherseits geschaffenen Regelungen für ausländische Zwangsarbeiter ausgestaltet werden. Die Verwaltung und Auszahlung der dafür vorgesehenen Finanzmittel einschließlich der Durchführung der Verfahren zur Antragstellung sollte durch eine Einrichtung erfolgen, die nahe an den Menschen ist.
Unsere Forderung richtet sich an die Bundesrepublik Deutschland, weil alle bisherigen Bundesregierungen es nicht für angezeigt gehalten haben, mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Verhandlungen dahin aufzunehmen, dass die noch lebenden deutschen Opfer durch diese Staaten mit einer humanitären Geste zur Würdigung des erlittenen Schicksals bedacht werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im Jahre 2003 mit den Stimmen der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter eingebracht. Die FDP hatte seinerzeit dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit folgender Begründung zugestimmt: „Es ist auf jeden Fall keine unzulässige Vermischung von Täter- und Opferrolle, wenn man feststellt, dass aus menschenrechtlicher Sicht Zwangsarbeit für jeden einzelnen Betroffenen ein Sonderopfer darstellt.“ Die damalige rot/grüne Mehrheit hat ein solches Gesetz abgelehnt.
Aufgrund des hohen Lebensalters der Betroffenen ist die Schließung dieser Gesetzeslücke unbedingt erforderlich.
Integrationsleistungen für Spätaussiedler sind eine gute Investition in die Zukunft
- Spätaussiedler sind nach den hochqualifizierten Wirtschaftsmigranten diejenige Gruppe, die die besten Integrationswerte zeigt. Spätaussiedler kommen mit einem vergleichsweise hohen Bildungsstand nach Deutschland und bemühen sich hier um weitere Bildung und Ausbildung. In der zweiten Generation gleichen ihre Werte bezogen auf die Bildung und Berufstätigkeit den der Einheimischen, bezogen auf die Inanspruchnahme von staatlichen Transferleistungen liegen sie sogar darunter. Sie sind ein Gewinn für unser Land.
- Das kollektive Kriegsfolgeschicksal der Deutschen aus Russland muss weiterhin anerkannt und ihre Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet bleiben. Eine Härtefallregelung für die Familienzusammenführung über die Kernfamilie hinaus im Rahmen einer nachträglichen Einbeziehung in den Aufnahmebescheid ist längst überfällig. Sie würde nicht nur Eltern, Kinder und Enkel zusammenführen, sondern sich auch positiv auf die Situation vieler Rußlanddeutscher auswirken, die im Familienverbund der durch Rentenkürzungen drohenden Altersarmut begegnen könnten.
- Obwohl ein Rechtsanspruch auf Anerkennung von Prüfungs- und Befähigungsnachweisen für Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge im Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) verankert ist, zeigt die Praxis nur eine geringe Quote tatsächlicher Anerkennungen. Es besteht deshalb politischer Handlungsbedarf, die mitgebrachten beruflichen Kompetenzen von Spätaussiedlern im Rahmen eines Bundesgesetzes verbindlich anzuerkennen. Dabei sollen nicht nur formale Aspekte, sondern auch die Berufserfahrung berücksichtigt werden. Neben einem Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren sollte bei Nicht- oder Teilanerkennung ein weiterer Anspruch auf eine Anpassungs- Weiterbildungs- oder Ergänzungsmaßnahme bestehen, damit die mitgebrachten Potentiale dem deutschen Arbeitsmarkt nicht verloren gehen und den Betroffenen eine gesicherte Lebensführung ermöglichen.
- Das Beratungsnetz unseres Verbandes, das in Jahrzehnten der Beratung von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern gewachsen ist, und in dem sich unzählige ehrenamtliche und viele hauptamtliche Betreuer engagieren, hat sich bewährt, wie die Akzeptanz bei Spätaussiedlern und Migranten zeigt. Gute Beratung verhindert Integrationsprobleme. Deshalb müssen die Mittel für die Migrationsberatung aufgestockt und die Dauer der Inanspruchnahme verlängert werden.
5. August zum „Nationalen Gedenktag“ bestimmen – zum Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen
Der 5. August 1950 ist für Deutschland und Europa von unschätzbarer Bedeutung. An diesem Tag haben sich die deutschen Heimatvertriebenen in einem beeindruckenden Akt der Selbstüberwindung in ihrer Charta für den Weg des Friedens und des Miteinanders entschieden. Schon damals haben sie ein einziges Europa nicht nur als Vision gesehen, die sich irgendwann durch irgendjemand erfüllt, sondern sie haben deutlich gemacht, dass sie selbst am Wiederaufbau Deutschlands und Europas aktiv „durch harte unermüdliche Arbeit“ mitwirken wollen. Die Botschaft von damals hat getragen bis heute. Aus keinem einzigen Satz, aus keiner Silbe dieser ersten gemeinsamen Deklaration der Heimatvertriebenen sprach Hass gegenüber den Nachbarvölkern. Im Gegenteil: „Wir werden jedes Beginn mit allen Kräften unterstützen, dass auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem Völker ohne Furcht und Zwang leben können.“
Wegwesend war auch der Hinweis „dass das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht werden solle“.
Die Charta war, ist und bleibt eine politische Willensbekundung der deutschen Heimatvertriebenen zum friedlichen Miteinander in Deutschland und Europa. Bislang haben alle Bundesregierungen den Beitrag der deutschen Heimatvertriebenen zum Aufbau Deutschlands und Europas gelobt. Es ist an der Zeit, diese zukunftsweisende Willensbekundung durch Schaffung eines Nationalen Gedenktages zu würdigen.
Der Bundesrat hat in einer würdigenden Entschließung vom 11. Juli 2003 die Forderung des BdV aufgenommen und die damals noch rot/grüne Bundesregierung aufgefordert, den 5. August eines jeden Jahres zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung“ zu bestimmen. Im Beschlusstext ist dazu aufgeführt:
“Die Tragödie von Deportation, Flucht und Vertreibung von rd. 15 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in der Folge des Zweiten Weltkriegs zählt zu den folgenschwersten Einschnitten in der Geschichte unseres Volkes überhaupt. Das Vertreibungsgeschehen hat die historisch gewachsene Einheit des ostmitteleuropäischen Raumes beendet, unsägliches Leid über die Menschen gebracht und kulturelle Entwicklungslinien zerstört. Unrecht und Tragödie dieses Ausmaßes werden auch dadurch nicht geringer, dass vorher schweres Unrecht von deutscher Seite geschehen ist. Jedes Unrecht ist für sich allein zu bewerten.
Die deutschen Vertriebenen zeichneten sich durch Überlebenswillen, durch die Bewältigung schwerster Lebenslagen und durch ihren umfassenden Beitrag zum wirtschaftlichen und politischen Neubeginn unseres ganzen Landes aus. Am 5. August 1950, noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Vertreibungen, wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet, die zu den großen Manifestationen Europas zählt. Mit der Absage an jegliche Gewalt, mit der kraftvollen Vision eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, mit dem Bekenntnis zum Wiederaufbau und zum Recht auf die Heimat ist die Charta ein Dokument sämtlicher deutscher Vertriebener. Noch leben die unmittelbar Betroffenen unter uns. Auch sie warten auf ein besonderes Zeichen der Verbundenheit durch alle Deutschen.
Vertreibungen gehören nicht der Vergangenheit an. Sie geschehen auch heute in nahen und fernen Regionen dieser Welt. Das Leid, das den Menschen in der Mitte des letzten Jahrhunderts widerfuhr, trifft jetzt andere Menschen. „Die Völker müssen erkennen“, heißt es in der Charta aus dem Jahr 1950, „dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist,...“.
Auch in diesem Sinne fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den 5. August, den Tag der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen, zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung“ zu bestimmen.“
Dieser Bundesratsbeschluss ist bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt. Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf, auf die Umsetzung dieses Beschlusses hinzuwirken.