Erleichterungen für Leistungsbezieher aus Rumänien

Rumänien greift Vorschläge von BdV-Präsident Fabritius auf

Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. und die Landsmannschaft der Banater Schwaben in Deutschland e.V. werden künftig die Bestätigung und Übermittlung notwendiger Lebensbescheinigungen für Leistungtransfers aus Rumänien vornehmen können.
 
Bereits im November 2023 hat Rumänien die Vorschriften zur Durchführung grenzüberschreitender Zahlungen seitens der rumänischen Rentenkasse grundlegend geändert. Die Neuregelung betraf die Zahlungen von Renten aller Art durch die Rentenkassen sowie die Entschädigungen für politische Verfolgung (Verschleppung, Zwangswohnsitz usw.), die ebenfalls von der Rentenkasse ausgezahlt werden. Nach dieser Neuregelung müssen Bezieher von Leistungen der rumänischen Rentenkasse mit Wohnsitz im Ausland beginnend am 1. September 2024 zweimal im Jahr eine besondere Lebensbescheinigung übermitteln. Anders als bisher wird diese aber nicht mehr von der Behörde angefordert, sondern muss ohne Aufforderung jeweils bis zum 31. März bzw. zum 30. September eines jeden Jahres auf einem besonderen Formular an die zahlende Behörde übermittelt werden. Als zuständige Stelle für die Ausstellung der Lebensbescheinigung waren ursprünglich Gemeinde- oder Stadtverwaltungen, Krankenkassen, Sozialbehörden oder Banken vorgesehen.
 
Auf Initiative von BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius hat sich hier nunmehr eine weitere Option ergeben, durch die Betroffene entlastet werden. Im Rahmen einer Arbeitsreise der bayerischen Arbeits- und Sozialministerin, Ulrike Scharf MdL, in Begleitung des BdV-Präsidenten nach Bukarest, fanden auch Gespräche mit der Arbeitsministerin Rumäniens, Simona Bucura-Oprescu MdP, der Generaldirektorin der Nationalen Entschädigungsbehörde, Gabriela Opris, sowie dem Präsidenten der Nationalen Rentenbehörde, Daniel Baciu, statt, die sich auch mit diesem Thema befassten. Auf Vorschlag von Bernd Fabritius wurde vereinbart, dass die Landsmannschaften der Siebenbürger Sachsen und der Banater Schwaben als Aussiedlerverbände mit vertriebenenrechtlich garantierter Beratungsfunktion künftig die Ausfertigung und Bestätigung der Lebensbescheinigung auch durch ihre Strukturen (Kreisgruppen, Landesgruppen) vornehmen können. Dieses mit den Bundesvorsitzenden beider Aussiedlerorganisationen Rainer Lehni und Peter-Dietmar Leber abgestimmte Vorgehen wurde durch ein Schreiben des Präsidenten der Nationalen Rentenbehörde Baciu an BdV-Präsident Fabritius unmittelbar im Anschluss an die Gespräche bestätigt.
 
BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius zeigte sich im Anschluss an die Arbeitsreise hocherfreut über die Einigung auf dieses Vorgehen. „Für alle Leistungsbezieher aus Rumänien ist das eine deutliche Erleichterung“, so der BdV-Präsident. „Ich bin den rumänischen Verantwortlichen sehr dankbar, dass sie meinen Vorschlag aufgegriffen und im Interesse der Menschen aus Siebenbürgen und dem Banat entschieden haben.“