Es gilt zu differenzieren und nicht zu relativieren

Aktuell werden oft pauschale Vergleiche zwischen Vertriebenen – gestern und heute – und denjenigen, die heute eine wirtschaftlich bedingte Migrationsentscheidung treffen, angestellt. Hierzu erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:

Deutsche Heimatvertriebene empfinden Empathie mit den Opfern heutiger Kriegsgeschehen, weil sie aus eigener Erfahrung wissen, wie es ist, die Heimat zwangsweise zu verlieren.

Vergleiche hingegen, die aktuelle Zuwanderung  mit dem ethnisch bedingten Vertreibungsdruck der Nachkriegszeit gleichsetzen, sind verletzend, weil sie das Vertreibungsunrecht relativieren. Eine genaue Differenzierung zwischen den Opfern von Vertreibungen – gestern und heute – und denjenigen, die heute eine wirtschaftlich bedingte Migrationsentscheidung treffen, ist daher unerlässlich.

Wer dieses missachtet, gefährdet  die Akzeptanz für die echten Gewalt­opfer und fördert Missbrauch. Das hat auch Bundespräsident Gauck betont, indem er in seiner Ansprache zum nationalen Gedenktag zu Recht darauf hingewiesen hat, dass „über die Hälfte der Asylbewerber (…) zurzeit noch aus dem Westbalkan“ kämen, „dessen Länder zum Teil (...) als sichere Drittstaaten eingestuft wurden“ und daher kaum aner­kannt werden könnten. Deswegen müssten wir „schneller entscheiden, und ja, auch konsequenter abweisen – damit wir aufnahmefähig für diejenigen bleiben, (…) die unserer Hilfe stärker als andere bedürfen“.

Bundespräsident Gauck und dem Bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer ist daher zuzustimmen, wenn sie diese in den Medien meist vernachlässigte Differenzierung betonen.