Flucht und Vertreibung sind Weltprobleme

Internationale Lösungen gefordert

Nach einer Sitzung des Präsidiums des Bundes der Vertriebenen in Berlin erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:

In seiner letzten Sitzung hat sich das BdV-Präsidium eingehend mit der aktuellen Flüchtlingssituation befasst und das diesjährige Leitwort „Vertreibungen sind Unrecht – gestern wie heute“ bekräftigt.

Schon in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 ist der Aufruf an die Völkergemeinschaft enthalten, Flucht und Vertrei­bung als Weltprobleme anzuerkennen und gemeinschaftlich zu bekämpfen. Dieser im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehende Aufruf gilt unverändert. Es sind inter­nationale Lösungen gefordert.

Den heute nach Deutschland kommenden Flüchtlingen begegnen die deutschen Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler mit Empathie, da wir wissen wie schwierig Ankunft und Eingliederung sein können. Damit die aufgenommenen Menschen sich schnell in Deutschland zurechtfinden, unterstützen wir sie mit unserem Netzwerk aus Haupt- und Ehrenamtlichen.

Ausschreitungen oder Aufrufe zur Gewalt jeder Art verurteilen wir entschieden. Hierfür gibt es niemals eine Rechtfertigung. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bietet vielfältige Mög­lichkeiten, sich auch in schwieriger Lage Gehör zu verschaffen. Gewalt gehört nicht dazu.

Wenn Vergleiche unserer damaligen Situation mit der heutigen Flücht­lingslage helfen, die anstehenden Herausforderungen besser zu bewäl­tigen, begrüßen wir diese. Stets sollten jedoch die unter­schied­lichen historischen und politischen Voraussetzungen bedacht werden. Jede Form der Opferkonkurrenz lehnen wir ab.

Das BdV-Präsidium hat sich außerdem mit der fortdauernd gefähr­lichen Lage in der Ostukraine beschäftigt. Für die Angehörigen der dortigen deutschen Volksgruppe sind Erleichterungen beim Nachweis deutscher Sprachkenntnisse notwendig, wenn sie in Deutschland Schutz suchen möchten. Die Anforderungen sollten sich an den derzeit geltenden Bestimmungen für jüdische Zuwanderer aus den ost­ukra­ini­schen Bezirken Lugansk und Donezk orientieren, von denen der Nach­weis über Sprachkenntnisse erst zwölf Monate nach der Einreise zu erbringen ist.