Große Mehrheit des BdV-Bundesausschusses gegen Mitgliedschaft in der Europäischen Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) in Italien

Der Bundesausschuss des BdV hat in seiner konstituierenden Sitzung am 16.2.2008 in Frankfurt a. M. mit sehr großer Mehrheit entschieden, der Europäischen Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) in Italien nicht beizutreten. Dem Bundesausschuss des BdV gehören neben den Mitgliedern des Präsidiums die Sprecher bzw. Vorsitzenden der Landsmannschaften, Landesverbände und außerordentlichen Mitgliedsverbände an.

Nach sorgfältiger und intensiver Erörterung der Entstehungsgeschichte, der vorliegenden Erklärungen, der Struktur und des Statuts dieser Neugründung in Triest wurde die Entscheidung gefällt.

Die Tatsache, dass Mitglieder der EUFV erhebliche Teile ihrer Souveränität laut deren Statut verlieren und an diesen Verband abzutreten haben, war bei der Entscheidungsfindung ebenso gewichtig wie die Erkenntnis, dass die Strukturen der EUFV und die Stimmengewichtung bei Abstimmungen der Bedeutung des BdV in keiner Weise gerecht werden.

Erheblich für den Beschluss des BdV-Bundesausschusses war auch die Erkenntnis, dass bei der Triester Erklärung vom 31. März 2007 auf die in der Präambel des Status der EUFV Bezug genommen wird, aus Deutschland auch Gruppierungen und Personen mitgewirkt haben, die laut Verfassungsschutzbericht Verbindungen zum rechtsextremen Spektrum aufweisen und sichtbar ist, dass bis heute in diesen Kreisen massiv Werbung für die EUFV gemacht wird. In einer solchen Gesellschaft will sich der BdV nicht befinden.